
Schweizer Unternehmen können ab sofort Kurzarbeitsentschädigung für bis zu 24 Monate statt bisher 18 Monate beantragen, nachdem am 1. November 2025 eine Änderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung in Kraft getreten ist. Der Bundesrat genehmigte die Verlängerung am 8. Oktober als Reaktion auf einen parlamentarischen Auftrag, um exportorientierte Branchen zu unterstützen, die weiterhin unter schwacher globaler Nachfrage und Lieferkettenproblemen leiden.
Kurzarbeitsentschädigungen decken 80 % des Lohnausfalls, wenn Arbeitgeber vorübergehend die Arbeitszeit reduzieren. Während der Pandemie wurde dieses Instrument für in der Schweiz ansässige Unternehmen aus der Fertigung, Uhrenindustrie und Gastronomie zur Überlebenshilfe, viele davon sind auf ausländische Entsandte angewiesen. Mit der Anhebung der Höchstdauer auf zwei Jahre (bis 31. Juli 2026) verschafft Bern den Personalabteilungen mehr Spielraum, um konjunkturelle Einbrüche zu überbrücken, ohne Entlassungen oder teure Rückführungen auslösen zu müssen. Die Änderung gilt rückwirkend für bestehende Kurzarbeitsregelungen, sodass Arbeitgeber, die sich bereits im 18. Monat befinden, die Anträge sofort verlängern können.
Internationale Mobilitätsmanager sollten die Budgets für Entsendungen überprüfen: Unter Kurzarbeit gezahlte Gehälter gelten weiterhin als in der Schweiz erzieltes Einkommen, was bedeutet, dass Steuer- und Sozialversicherungsmeldungen unverändert bleiben. Grenzgänger aus Frankreich, Deutschland und Italien müssen jedoch gegebenenfalls überarbeitete A1-Bescheinigungen einreichen, wenn ihr Arbeitsanteil im Heimatstaat unter 25 % fällt.
Die kantonalen Arbeitsämter haben aktualisierte Formulare herausgegeben, und die digitalen Portale spiegeln die neue Bezugsdauer automatisch wider. Unternehmen müssen weiterhin monatlich einen Antrag stellen und eine erwartete Erholung der Arbeitsauslastung innerhalb des Bezugszeitraums nachweisen. Unterbleibt dies, können Rückforderungen und Sanktionen drohen.
Die Verlängerung der Bezugsdauer wird die Arbeitslosenversicherung voraussichtlich zusätzlich 540 Millionen CHF kosten, finanziert durch bestehende Lohnbeiträge. Die Regierung wird die Inanspruchnahme Mitte 2026 überprüfen, um zu entscheiden, ob die reguläre 12-Monats-Grenze wieder eingeführt wird.
Kurzarbeitsentschädigungen decken 80 % des Lohnausfalls, wenn Arbeitgeber vorübergehend die Arbeitszeit reduzieren. Während der Pandemie wurde dieses Instrument für in der Schweiz ansässige Unternehmen aus der Fertigung, Uhrenindustrie und Gastronomie zur Überlebenshilfe, viele davon sind auf ausländische Entsandte angewiesen. Mit der Anhebung der Höchstdauer auf zwei Jahre (bis 31. Juli 2026) verschafft Bern den Personalabteilungen mehr Spielraum, um konjunkturelle Einbrüche zu überbrücken, ohne Entlassungen oder teure Rückführungen auslösen zu müssen. Die Änderung gilt rückwirkend für bestehende Kurzarbeitsregelungen, sodass Arbeitgeber, die sich bereits im 18. Monat befinden, die Anträge sofort verlängern können.
Internationale Mobilitätsmanager sollten die Budgets für Entsendungen überprüfen: Unter Kurzarbeit gezahlte Gehälter gelten weiterhin als in der Schweiz erzieltes Einkommen, was bedeutet, dass Steuer- und Sozialversicherungsmeldungen unverändert bleiben. Grenzgänger aus Frankreich, Deutschland und Italien müssen jedoch gegebenenfalls überarbeitete A1-Bescheinigungen einreichen, wenn ihr Arbeitsanteil im Heimatstaat unter 25 % fällt.
Die kantonalen Arbeitsämter haben aktualisierte Formulare herausgegeben, und die digitalen Portale spiegeln die neue Bezugsdauer automatisch wider. Unternehmen müssen weiterhin monatlich einen Antrag stellen und eine erwartete Erholung der Arbeitsauslastung innerhalb des Bezugszeitraums nachweisen. Unterbleibt dies, können Rückforderungen und Sanktionen drohen.
Die Verlängerung der Bezugsdauer wird die Arbeitslosenversicherung voraussichtlich zusätzlich 540 Millionen CHF kosten, finanziert durch bestehende Lohnbeiträge. Die Regierung wird die Inanspruchnahme Mitte 2026 überprüfen, um zu entscheiden, ob die reguläre 12-Monats-Grenze wieder eingeführt wird.
Quelle: Federal Council press release