
Grenzpolizisten im süditalienischen Hafen Crotone nahmen einen 32-jährigen Bangladeschi fest, der unter 57 Migranten entdeckt wurde, die von dem NGO-Schiff *Sea-Eye 5* gerettet worden waren. Bei Kontrollen während der Ausschiffung am 6. November stellte sich heraus, dass der Mann bereits 2024 aus Italien ausgewiesen worden war und ein zehnjähriges Wiedereinreiseverbot besitzt.
Dem Mann drohen nun bis zu vier Jahre Haft gemäß Artikel 13 des italienischen Einwanderungsgesetzes wegen unerlaubter Wiedereinreise. Die Staatsanwaltschaft beantragte ein beschleunigtes Verfahren. Die Behörden betonten, dass die systematische biometrische Erfassung an den Ankunftsorten in Kalabrien – Teil der italienischen Vorbereitung auf das EU-Ein- und Ausreisesystem – entscheidend war, um den Wiederholungstäter zu identifizieren.
Für Arbeitgeber, die nicht-EU-Fachkräfte beschäftigen, verdeutlicht der Fall die Folgen von Überziehungen und illegalen Rückkehrversuchen: Vorherige Ausweisungen können weder durch Jobangebote noch familiäre Bindungen aufgehoben werden. Personalabteilungen sollten die Visahistorie der Bewerber sorgfältig prüfen und Mitarbeitende mit abgelaufenem Aufenthaltsstatus dazu anhalten, ihren Status durch freiwillige Ausreise zu klären, um ein Wiedereinreiseverbot zu vermeiden, das zukünftige Einsätze im Schengen-Raum blockieren würde.
Der Vorfall macht zudem den Druck auf die Asyleinrichtungen in Kalabrien deutlich, da die Zahl der Herbst-Überfahrten über das Meer steigt. Unternehmen, die Personal nach Süditalien verlegen, sollten mögliche Verzögerungen bei Terminen in den örtlichen Polizeidienststellen für die Ausstellung von Aufenthaltstiteln einkalkulieren.
Dem Mann drohen nun bis zu vier Jahre Haft gemäß Artikel 13 des italienischen Einwanderungsgesetzes wegen unerlaubter Wiedereinreise. Die Staatsanwaltschaft beantragte ein beschleunigtes Verfahren. Die Behörden betonten, dass die systematische biometrische Erfassung an den Ankunftsorten in Kalabrien – Teil der italienischen Vorbereitung auf das EU-Ein- und Ausreisesystem – entscheidend war, um den Wiederholungstäter zu identifizieren.
Für Arbeitgeber, die nicht-EU-Fachkräfte beschäftigen, verdeutlicht der Fall die Folgen von Überziehungen und illegalen Rückkehrversuchen: Vorherige Ausweisungen können weder durch Jobangebote noch familiäre Bindungen aufgehoben werden. Personalabteilungen sollten die Visahistorie der Bewerber sorgfältig prüfen und Mitarbeitende mit abgelaufenem Aufenthaltsstatus dazu anhalten, ihren Status durch freiwillige Ausreise zu klären, um ein Wiedereinreiseverbot zu vermeiden, das zukünftige Einsätze im Schengen-Raum blockieren würde.
Der Vorfall macht zudem den Druck auf die Asyleinrichtungen in Kalabrien deutlich, da die Zahl der Herbst-Überfahrten über das Meer steigt. Unternehmen, die Personal nach Süditalien verlegen, sollten mögliche Verzögerungen bei Terminen in den örtlichen Polizeidienststellen für die Ausstellung von Aufenthaltstiteln einkalkulieren.
Quelle: ANSA
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