
Die Schweiz ist einen Schritt näher an der vollständigen Integration in Europas Sicherheitsarchitektur, nachdem der Bundesrat am 19. November einem bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union über die Übermittlung von Passagierdatensätzen (Passenger Name Record, PNR) zugestimmt hat. Das Abkommen verpflichtet EU-Fluggesellschaften, ihre Passagierdaten an die Schweizer Behörden zu übermitteln, und ermöglicht den gegenseitigen Austausch, sobald die Schweizer PNR-Verarbeitungseinheit (PIU) in Betrieb geht.
Das Abkommen ergänzt das im März vom Parlament verabschiedete Schweizer Flugpassagierdatengesetz (FPG), das den inländischen Strafverfolgungsbehörden das Recht einräumt, PNR-Daten zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität auszuwerten. Obwohl das FPG erst Ende 2026 vollständig in Kraft treten wird, hat die Regierung drei Bestimmungen teilweise aktiviert, damit der technische Aufbau der PIU planmäßig voranschreiten kann.
Für Firmenreisende bedeutet das kommende Regime eine zusätzliche Compliance-Ebene. Fluggesellschaften übermitteln PNR-Daten bereits an die EU, die USA und andere Rechtsgebiete; sobald die Schweiz angeschlossen ist, müssen auch Reiseverwaltungssysteme sicherstellen, dass Einwilligungserklärungen, Datenaufbewahrungsrichtlinien und Informationsprozesse für Reisende den Schweizer Vorgaben entsprechen. Unternehmen, die Mitarbeiter über Zürich, Genf oder Basel reisen lassen, sollten zudem mit einer genaueren Überprüfung von Buchungsmustern rechnen, die von den üblichen Duty-of-Care-Profilen abweichen.
Datenschutzaktivisten äußern Bedenken, dass die umfangreiche Datenspeicherung – Aufzeichnungen können bis zu fünf Jahre aufbewahrt werden – zu Profilbildungen führen könnte, die über den erklärten Zweck der Terrorismusbekämpfung hinausgehen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte unterstützt das Abkommen, fordert jedoch strenge Zugriffsregelungen und lückenlose Prüfprotokolle. Das Parlament muss das Abkommen letztlich ratifizieren, doch Beobachter rechnen mit parteiübergreifender Zustimmung, da die Schweiz bereits die EU-Sicherheitsstandards des Schengen-Raums umsetzt.
Der operative Start ist für Anfang 2027 geplant, im Einklang mit dem EU-Zeitplan für die Einführung der überarbeiteten „PNR 2.0“-Plattform. Mobilitätsmanager haben somit rund 14 Monate Zeit, um Lieferantenverträge, Datenschutzhinweise für Reisende und Notfallpläne anzupassen, bevor die ersten Datenübermittlungen beginnen.
Das Abkommen ergänzt das im März vom Parlament verabschiedete Schweizer Flugpassagierdatengesetz (FPG), das den inländischen Strafverfolgungsbehörden das Recht einräumt, PNR-Daten zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität auszuwerten. Obwohl das FPG erst Ende 2026 vollständig in Kraft treten wird, hat die Regierung drei Bestimmungen teilweise aktiviert, damit der technische Aufbau der PIU planmäßig voranschreiten kann.
Für Firmenreisende bedeutet das kommende Regime eine zusätzliche Compliance-Ebene. Fluggesellschaften übermitteln PNR-Daten bereits an die EU, die USA und andere Rechtsgebiete; sobald die Schweiz angeschlossen ist, müssen auch Reiseverwaltungssysteme sicherstellen, dass Einwilligungserklärungen, Datenaufbewahrungsrichtlinien und Informationsprozesse für Reisende den Schweizer Vorgaben entsprechen. Unternehmen, die Mitarbeiter über Zürich, Genf oder Basel reisen lassen, sollten zudem mit einer genaueren Überprüfung von Buchungsmustern rechnen, die von den üblichen Duty-of-Care-Profilen abweichen.
Datenschutzaktivisten äußern Bedenken, dass die umfangreiche Datenspeicherung – Aufzeichnungen können bis zu fünf Jahre aufbewahrt werden – zu Profilbildungen führen könnte, die über den erklärten Zweck der Terrorismusbekämpfung hinausgehen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte unterstützt das Abkommen, fordert jedoch strenge Zugriffsregelungen und lückenlose Prüfprotokolle. Das Parlament muss das Abkommen letztlich ratifizieren, doch Beobachter rechnen mit parteiübergreifender Zustimmung, da die Schweiz bereits die EU-Sicherheitsstandards des Schengen-Raums umsetzt.
Der operative Start ist für Anfang 2027 geplant, im Einklang mit dem EU-Zeitplan für die Einführung der überarbeiteten „PNR 2.0“-Plattform. Mobilitätsmanager haben somit rund 14 Monate Zeit, um Lieferantenverträge, Datenschutzhinweise für Reisende und Notfallpläne anzupassen, bevor die ersten Datenübermittlungen beginnen.
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