
Das spanische Ministerium für Inklusion hat eine kurzfristige Anweisung veröffentlicht, die die Anforderungen für Arbeitnehmer, die ihre Eltern nach Spanien holen möchten, deutlich verschärft. Die am 19. November spät veröffentlichte und ab dem 20. November 2025 geltende Rundverfügung erhöht die Mindesteinkommensgrenze um etwa 25 %. Sponsoren müssen nun ein Jahreseinkommen von rund 14.400 € nachweisen, um einen Elternteil zu vereinen, und 18.000 € für zwei Elternteile – diese Beträge kommen zusätzlich zum eigenen Lebensunterhalt des Arbeitnehmers und weiteren Angehörigen hinzu.
Zudem wurden die Nachweispflichten verschärft. Neben den üblichen 12 Gehaltsabrechnungen müssen Antragsteller nun notariell beglaubigte Kontoauszüge vorlegen, die regelmäßige Überweisungen belegen, ärztliche Atteste bei pflegebedürftigen Eltern sowie langfristige Mietverträge, die eine angemessene Unterkunft nachweisen. Einwanderungsanwälte warnen, dass Anträge, die nach den alten Regeln vorbereitet, aber ab dem 20. November eingereicht werden, ohne sofortige Aktualisierung mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden.
Die politische Neuausrichtung spiegelt die Sorge der Regierung wider, dass Spaniens alternde Bevölkerung und großzügige Familienzusammenführungsregelungen zu einem starken Anstieg der Anträge für abhängige Eltern geführt haben – die Zahlen sollen im ersten Halbjahr 2025 um 17 % gestiegen sein. Die Behörden betonen, dass der Weg weiterhin offen bleibt, nun aber gezielt Familien mit „klar nachweisbaren Abhängigkeitsverhältnissen“ anvisiert werden.
Für Manager im Bereich globale Mobilität hat dies unmittelbare Folgen: Budgets für Führungskräftepakete müssen neu kalkuliert, zusätzliche Dokumente beschafft und Zeitpläne verlängert werden, da Antragsteller auf Übersetzungen und Legalisierungen der neuen Nachweise warten. Einige multinationale Unternehmen bieten bereits Gehaltszuschläge oder private Krankenversicherungen an, damit Schlüsselkräfte die höheren Anforderungen erfüllen können. Personalabteilungen wird empfohlen, alle Anträge, die nach dem 19. November eingereicht wurden, zu überprüfen und Mitarbeiter über die neuen Dokumentationspflichten zu informieren.
Zudem wurden die Nachweispflichten verschärft. Neben den üblichen 12 Gehaltsabrechnungen müssen Antragsteller nun notariell beglaubigte Kontoauszüge vorlegen, die regelmäßige Überweisungen belegen, ärztliche Atteste bei pflegebedürftigen Eltern sowie langfristige Mietverträge, die eine angemessene Unterkunft nachweisen. Einwanderungsanwälte warnen, dass Anträge, die nach den alten Regeln vorbereitet, aber ab dem 20. November eingereicht werden, ohne sofortige Aktualisierung mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden.
Die politische Neuausrichtung spiegelt die Sorge der Regierung wider, dass Spaniens alternde Bevölkerung und großzügige Familienzusammenführungsregelungen zu einem starken Anstieg der Anträge für abhängige Eltern geführt haben – die Zahlen sollen im ersten Halbjahr 2025 um 17 % gestiegen sein. Die Behörden betonen, dass der Weg weiterhin offen bleibt, nun aber gezielt Familien mit „klar nachweisbaren Abhängigkeitsverhältnissen“ anvisiert werden.
Für Manager im Bereich globale Mobilität hat dies unmittelbare Folgen: Budgets für Führungskräftepakete müssen neu kalkuliert, zusätzliche Dokumente beschafft und Zeitpläne verlängert werden, da Antragsteller auf Übersetzungen und Legalisierungen der neuen Nachweise warten. Einige multinationale Unternehmen bieten bereits Gehaltszuschläge oder private Krankenversicherungen an, damit Schlüsselkräfte die höheren Anforderungen erfüllen können. Personalabteilungen wird empfohlen, alle Anträge, die nach dem 19. November eingereicht wurden, zu überprüfen und Mitarbeiter über die neuen Dokumentationspflichten zu informieren.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News