
Die US-Einwanderungsbehörde USCIS hat ihre erste Inflationsanpassung im Rahmen des One Big Beautiful Bill Act veröffentlicht und die Gebühren für zahlreiche Einwanderungsleistungen für das Haushaltsjahr 2026 um etwa 2 Prozent erhöht. Die Bekanntmachung im Federal Register, die kurz nach Mitternacht am 23. November veröffentlicht wurde, betrifft Asylanträge, Beschäftigungserlaubnisse (EADs), Anträge auf vorübergehenden Schutzstatus (TPS) sowie Anträge auf vorübergehende Freilassung (Parole).
Während die meisten Einzelgebühren nur um 5 bis 10 US-Dollar steigen, kann die kumulative Belastung für große Unternehmensmobilitätsprogramme erheblich sein. Ein Fortune-500-Unternehmen, das jährlich 300 EAD-Verlängerungen und 100 Parole-EADs sponsert, zahlt 2026 zusätzlich 4.500 US-Dollar – und in den Folgejahren noch mehr, da die automatische Anpassung an den Verbraucherpreisindex (CPI) greift.
Praktisch sollten Personal- und Finanzabteilungen ihre Kostenprognosemodelle für Einsätze ab Sommer 2025 aktualisieren und Lieferantenverträge prüfen, die staatliche Gebühren eins zu eins weitergeben. Arbeitgeber mit hohem Antragsvolumen könnten zudem erwägen, Einreichungen vor dem Inkrafttreten am 1. Januar vorzuziehen, um die Gebühren von 2025 zu sichern.
Der Gebührenplan belässt auch die umstrittene Asylantragsgebühr von 100 US-Dollar – die derzeit gerichtlich ausgesetzt ist – unverändert, was auf anhaltende Rechtsrisiken hinweist. USCIS erklärt, dass künftige jährliche Anpassungen automatisch erfolgen, größere strukturelle Änderungen jedoch durch separate Regelungen vorgeschlagen werden können.
Während die meisten Einzelgebühren nur um 5 bis 10 US-Dollar steigen, kann die kumulative Belastung für große Unternehmensmobilitätsprogramme erheblich sein. Ein Fortune-500-Unternehmen, das jährlich 300 EAD-Verlängerungen und 100 Parole-EADs sponsert, zahlt 2026 zusätzlich 4.500 US-Dollar – und in den Folgejahren noch mehr, da die automatische Anpassung an den Verbraucherpreisindex (CPI) greift.
Praktisch sollten Personal- und Finanzabteilungen ihre Kostenprognosemodelle für Einsätze ab Sommer 2025 aktualisieren und Lieferantenverträge prüfen, die staatliche Gebühren eins zu eins weitergeben. Arbeitgeber mit hohem Antragsvolumen könnten zudem erwägen, Einreichungen vor dem Inkrafttreten am 1. Januar vorzuziehen, um die Gebühren von 2025 zu sichern.
Der Gebührenplan belässt auch die umstrittene Asylantragsgebühr von 100 US-Dollar – die derzeit gerichtlich ausgesetzt ist – unverändert, was auf anhaltende Rechtsrisiken hinweist. USCIS erklärt, dass künftige jährliche Anpassungen automatisch erfolgen, größere strukturelle Änderungen jedoch durch separate Regelungen vorgeschlagen werden können.
Quelle: The Times of India (US section)