
Am 26. November hat der italienische Senat dem Flussi-Dekret 2025 endgültig zugestimmt und damit monatelange Debatten in Gesetzesform gegossen. Das Dekret legt den rechtlichen Rahmen für fast eine halbe Million Nicht-EU-Arbeitnehmer fest, die zwischen 2026 und 2028 im Rahmen des im Oktober veröffentlichten Quotenprogramms nach Italien einreisen werden.
Wesentliche Punkte entsprechen dem am Tag darauf verabschiedeten Vereinfachungsgesetz: eine maximale Frist von 30 Tagen für die Bearbeitung von nulla osta bei namentlichen Anträgen; ein auf 12 Monate verlängertes Zeitfenster – zuvor sechs Monate – für Praktikanten, um nach Abschluss von in Italien finanzierten Auslandslehrgängen Einreisevisa zu beantragen; sowie längere, einjährige Aufenthaltserlaubnisse für Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel.
Für Arbeitgeber bringt das Dekret gezielte Ausnahmen vom seit langem wegen seiner Starrheit kritisierten Bossi-Fini-Gesetz von 2002. Saisonale Landwirtschafts- und Bauunternehmen profitieren von vereinfachten Einstellungsverfahren, während familiengeführte KMU vereinfachte Verlängerungsregeln für bewährte Arbeitnehmer im Land erhalten.
Die Opposition warf der Regierung vor, „die Schleusen zu öffnen“, ohne ausreichende Mittel für Integration bereitzustellen, doch Wirtschaftsverbände begrüßten die Planungssicherheit vor dem erwarteten Quoten-„Click Day“ im Frühjahr 2026.
Migrationsberater raten Personalabteilungen, interne Abläufe schnell zu überprüfen: Da die Bearbeitungsfristen früher beginnen und schneller laufen, könnten unvollständige Anträge nun automatisch abgelehnt werden, statt wie bisher um Nachreichung von Unterlagen gebeten zu werden.
Wesentliche Punkte entsprechen dem am Tag darauf verabschiedeten Vereinfachungsgesetz: eine maximale Frist von 30 Tagen für die Bearbeitung von nulla osta bei namentlichen Anträgen; ein auf 12 Monate verlängertes Zeitfenster – zuvor sechs Monate – für Praktikanten, um nach Abschluss von in Italien finanzierten Auslandslehrgängen Einreisevisa zu beantragen; sowie längere, einjährige Aufenthaltserlaubnisse für Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel.
Für Arbeitgeber bringt das Dekret gezielte Ausnahmen vom seit langem wegen seiner Starrheit kritisierten Bossi-Fini-Gesetz von 2002. Saisonale Landwirtschafts- und Bauunternehmen profitieren von vereinfachten Einstellungsverfahren, während familiengeführte KMU vereinfachte Verlängerungsregeln für bewährte Arbeitnehmer im Land erhalten.
Die Opposition warf der Regierung vor, „die Schleusen zu öffnen“, ohne ausreichende Mittel für Integration bereitzustellen, doch Wirtschaftsverbände begrüßten die Planungssicherheit vor dem erwarteten Quoten-„Click Day“ im Frühjahr 2026.
Migrationsberater raten Personalabteilungen, interne Abläufe schnell zu überprüfen: Da die Bearbeitungsfristen früher beginnen und schneller laufen, könnten unvollständige Anträge nun automatisch abgelehnt werden, statt wie bisher um Nachreichung von Unterlagen gebeten zu werden.
Quelle: ANSA