
Italiens Abgeordnetenkammer hat am 27. November das umfassende Gesetz zur Vereinfachung und Digitalisierung endgültig verabschiedet, das eine wichtige Neuerung für Teams im Bereich Unternehmensmigration bringt: Die Frist für die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis (nulla osta) für zwei zentrale Talentpools wird von 60–90 Tagen auf nur noch 30 Tage verkürzt.
Der erste Pool betrifft Nicht-EU-Bürger, die im Ausland einen offiziellen italienischen Berufs- und Sprachkurs absolviert haben. Arbeitgeber können nun eine namentliche Anfrage stellen und erhalten die nulla osta innerhalb eines Monats. Die Absolventen haben anschließend bis zu 12 Monate – also das Dreifache der bisherigen Frist – Zeit, um ihr Einreisevisum zu beantragen.
Der zweite Pool betrifft das EU Blue Card-Programm für hochqualifizierte Arbeitskräfte (Art. 27-quater des Einwanderungsgesetzes). Auch hier gilt nun die gesetzliche Frist von 30 Tagen, womit Italien sich an die schnelleren Bearbeitungsstandards der überarbeiteten EU Blue Card-Richtlinie anpasst.
Das Gesetz modernisiert zudem die Vorschriften zur Wohnraumeignung: Wird der Arbeitnehmer in einem speziell errichteten Wohnheim untergebracht, kann der Arbeitgeber die Einhaltung der Vorgaben selbst bescheinigen. Hotels oder andere Beherbergungsbetriebe können einfach in der Antragstellung benannt werden. Weitere E-Government-Maßnahmen sollen den Prozess stärker digitalisieren und so persönliche Besuche bei Polizei- und Einwanderungsbehörden reduzieren.
Für multinationale Unternehmen bedeuten die verkürzten Fristen eine bessere Planbarkeit von Einsätzen in Italien ab 2026, wenn die ersten Kontingente des neuen dreijährigen Flussi-Programms starten. Firmen, die auf MINT-Talente und Absolventen italienisch geförderter Ausbildungszentren im Ausland setzen, können ihre Mitarbeiter künftig in der Hälfte der bisherigen Zeit entsenden – was Projektplanung und Kostenkontrolle deutlich erleichtert.
Der erste Pool betrifft Nicht-EU-Bürger, die im Ausland einen offiziellen italienischen Berufs- und Sprachkurs absolviert haben. Arbeitgeber können nun eine namentliche Anfrage stellen und erhalten die nulla osta innerhalb eines Monats. Die Absolventen haben anschließend bis zu 12 Monate – also das Dreifache der bisherigen Frist – Zeit, um ihr Einreisevisum zu beantragen.
Der zweite Pool betrifft das EU Blue Card-Programm für hochqualifizierte Arbeitskräfte (Art. 27-quater des Einwanderungsgesetzes). Auch hier gilt nun die gesetzliche Frist von 30 Tagen, womit Italien sich an die schnelleren Bearbeitungsstandards der überarbeiteten EU Blue Card-Richtlinie anpasst.
Das Gesetz modernisiert zudem die Vorschriften zur Wohnraumeignung: Wird der Arbeitnehmer in einem speziell errichteten Wohnheim untergebracht, kann der Arbeitgeber die Einhaltung der Vorgaben selbst bescheinigen. Hotels oder andere Beherbergungsbetriebe können einfach in der Antragstellung benannt werden. Weitere E-Government-Maßnahmen sollen den Prozess stärker digitalisieren und so persönliche Besuche bei Polizei- und Einwanderungsbehörden reduzieren.
Für multinationale Unternehmen bedeuten die verkürzten Fristen eine bessere Planbarkeit von Einsätzen in Italien ab 2026, wenn die ersten Kontingente des neuen dreijährigen Flussi-Programms starten. Firmen, die auf MINT-Talente und Absolventen italienisch geförderter Ausbildungszentren im Ausland setzen, können ihre Mitarbeiter künftig in der Hälfte der bisherigen Zeit entsenden – was Projektplanung und Kostenkontrolle deutlich erleichtert.