
Italiens Oberhaus-Ausschuss für Gesetzgebung hat für Dienstag, den 25. November 2025, eine Sitzung angesetzt, um den Umwandlungsgesetzentwurf zum Dekret-Gesetz 146/2025 zu prüfen – das zentrale Vorhaben der Meloni-Regierung zur Vereinfachung der legalen Einreise ausländischer Arbeitskräfte und zur Verschärfung der Kontrolle irregulärer Migration. Das Dekret, das letzte Woche von der Abgeordnetenkammer verabschiedet wurde, muss bis zum 2. Dezember in Gesetzesform gegossen werden, um weiterhin gültig zu bleiben.
Der Text verlängert das Zeitfenster, in dem ein Arbeitgeber eine nulla osta (Arbeitserlaubnis) nach Ausstellung bestätigen muss, von 7 auf 15 Tage und gewährt Unternehmen weitere 15 Tage nach Ankunft des ausländischen Arbeitnehmers, um den verpflichtenden contratto di soggiorno zu unterzeichnen. Die Präfekturen sind verpflichtet, vollständig digitale Anträge von akkreditierten Anwälten und Beratern anzunehmen, während die Arbeitsaufsicht die Anträge vorab prüft, um schwarze Schafe auszusortieren, bevor der jährliche „Click-Day“-Quotenwettlauf beginnt.
Die Senatoren werden sich voraussichtlich auf zwei umstrittene Punkte konzentrieren: ein Pilotprojekt, das Arbeitgebern im Saisonbereich erlaubt, Anträge 12 Monate im Voraus einzureichen, sowie harte Strafen von bis zu 50.000 Euro und ein dreijähriges Verbot für Unternehmen, die mit betrügerischen Stellenangeboten erwischt werden. Wirtschaftsverbände aus Landwirtschaft und Bau unterstützen die verschärften Sanktionen, da falsche Vermittler die Schwarzmarktpreise für Quotenplätze in die Höhe getrieben hätten, warnen aber zugleich, dass die längeren Vorlaufzeiten Unternehmen in volatilen wirtschaftlichen Zeiten zu Personalverpflichtungen zwingen könnten.
Sollte der Ausschuss den Gesetzentwurf am Dienstagnachmittag passieren lassen, wird der Text bereits am Donnerstag im Plenum zur Vertrauensabstimmung vorgelegt. Multinationale Personalabteilungen mit italienischen Niederlassungen verfolgen den Zeitplan genau: Ohne rechtzeitige Umwandlung würden alle seit dem 3. Oktober ausgestellten nulla osta ihre Gültigkeit verlieren, was Arbeitgeber zwingen würde, die Anträge neu einzureichen und die Starttermine wichtiger Entsandter im Januar gefährden könnte.
Praktischer Tipp: Unternehmen, die bereits eine nulla osta nach dem neuen Dekret erhalten haben, sollten sich darauf vorbereiten, unmittelbar nach der Senatsverabschiedung formelle Arbeitsbestätigungen auszustellen, um Last-Minute-Engpässe bei den Konsulaten in der Weihnachtszeit zu vermeiden.
Der Text verlängert das Zeitfenster, in dem ein Arbeitgeber eine nulla osta (Arbeitserlaubnis) nach Ausstellung bestätigen muss, von 7 auf 15 Tage und gewährt Unternehmen weitere 15 Tage nach Ankunft des ausländischen Arbeitnehmers, um den verpflichtenden contratto di soggiorno zu unterzeichnen. Die Präfekturen sind verpflichtet, vollständig digitale Anträge von akkreditierten Anwälten und Beratern anzunehmen, während die Arbeitsaufsicht die Anträge vorab prüft, um schwarze Schafe auszusortieren, bevor der jährliche „Click-Day“-Quotenwettlauf beginnt.
Die Senatoren werden sich voraussichtlich auf zwei umstrittene Punkte konzentrieren: ein Pilotprojekt, das Arbeitgebern im Saisonbereich erlaubt, Anträge 12 Monate im Voraus einzureichen, sowie harte Strafen von bis zu 50.000 Euro und ein dreijähriges Verbot für Unternehmen, die mit betrügerischen Stellenangeboten erwischt werden. Wirtschaftsverbände aus Landwirtschaft und Bau unterstützen die verschärften Sanktionen, da falsche Vermittler die Schwarzmarktpreise für Quotenplätze in die Höhe getrieben hätten, warnen aber zugleich, dass die längeren Vorlaufzeiten Unternehmen in volatilen wirtschaftlichen Zeiten zu Personalverpflichtungen zwingen könnten.
Sollte der Ausschuss den Gesetzentwurf am Dienstagnachmittag passieren lassen, wird der Text bereits am Donnerstag im Plenum zur Vertrauensabstimmung vorgelegt. Multinationale Personalabteilungen mit italienischen Niederlassungen verfolgen den Zeitplan genau: Ohne rechtzeitige Umwandlung würden alle seit dem 3. Oktober ausgestellten nulla osta ihre Gültigkeit verlieren, was Arbeitgeber zwingen würde, die Anträge neu einzureichen und die Starttermine wichtiger Entsandter im Januar gefährden könnte.
Praktischer Tipp: Unternehmen, die bereits eine nulla osta nach dem neuen Dekret erhalten haben, sollten sich darauf vorbereiten, unmittelbar nach der Senatsverabschiedung formelle Arbeitsbestätigungen auszustellen, um Last-Minute-Engpässe bei den Konsulaten in der Weihnachtszeit zu vermeiden.