
Irland hat stillschweigend den Weg zur Staatsbürgerschaft für Personen mit internationalem Schutz verlängert. Ab dem 8. Dezember 2025 müssen Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte nun fünf Jahre anrechenbaren Aufenthalt vorweisen, bevor sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen können – zuvor galt seit 2011 eine dreijährige Frist. Ein Rundschreiben des Justizministeriums bestätigt, dass Anträge, die vor dem Stichtag eingereicht wurden, nach der alten Regelung bearbeitet werden, während alle neuen Anträge die strengere Frist erfüllen müssen.
Die Regierung argumentiert, dass die Änderung Irland an die „Best Practices“ in der EU angleicht und den Druck auf die Staatsbürgerschaftsabteilung verringert, die 2024 über 24.000 Entscheidungen traf – fast doppelt so viele wie vor der Pandemie. Beamte verweisen zudem auf die schnellere Asylbearbeitung (durchschnittlich sechs Monate) als Begründung für die Vereinheitlichung der Aufenthaltszeiten.
Flüchtlingsorganisationen zeigen sich enttäuscht und warnen, dass die längere Wartezeit den Zugang zu einem irischen (und EU-)Pass verzögert, die volle Mobilität auf dem Arbeitsmarkt einschränkt und hochqualifizierte Flüchtlinge von einer dauerhaften Niederlassung abhalten könnte. Das Migrant Rights Centre weist darauf hin, dass die Maßnahme besonders Gesundheitsfachkräfte betreffen könnte, die im Rahmen von Flüchtlingstalenteprogrammen rekrutiert werden, da die Staatsbürgerschaft den leichteren Wechsel zwischen EU-Einrichtungen ermöglicht.
Für Arbeitgeber könnte die neue Regelung die Personalplanung erschweren. Viele Umzugspakete gehen davon aus, dass vielversprechende Mitarbeiter innerhalb von drei bis vier Jahren die Staatsbürgerschaft und damit die Freizügigkeitsrechte in der EU erhalten. Mobilitätsmanager werden daher geraten, die Anspruchszeiträume zu aktualisieren, insbesondere wenn inner-europäische Einsätze ein wichtiges Mittel zur Mitarbeiterbindung sind.
Die neue Regelung wird im kommenden International Protection Bill 2025 verankert, der zudem „Charakter“- und Selbstversorgungsprüfungen einführt. Öffentliche Konsultationen zum Gesetzesentwurf sind für das erste Quartal 2026 geplant, was Unternehmen und NGOs die Möglichkeit gibt, sich für Übergangsregelungen einzusetzen.
Die Regierung argumentiert, dass die Änderung Irland an die „Best Practices“ in der EU angleicht und den Druck auf die Staatsbürgerschaftsabteilung verringert, die 2024 über 24.000 Entscheidungen traf – fast doppelt so viele wie vor der Pandemie. Beamte verweisen zudem auf die schnellere Asylbearbeitung (durchschnittlich sechs Monate) als Begründung für die Vereinheitlichung der Aufenthaltszeiten.
Flüchtlingsorganisationen zeigen sich enttäuscht und warnen, dass die längere Wartezeit den Zugang zu einem irischen (und EU-)Pass verzögert, die volle Mobilität auf dem Arbeitsmarkt einschränkt und hochqualifizierte Flüchtlinge von einer dauerhaften Niederlassung abhalten könnte. Das Migrant Rights Centre weist darauf hin, dass die Maßnahme besonders Gesundheitsfachkräfte betreffen könnte, die im Rahmen von Flüchtlingstalenteprogrammen rekrutiert werden, da die Staatsbürgerschaft den leichteren Wechsel zwischen EU-Einrichtungen ermöglicht.
Für Arbeitgeber könnte die neue Regelung die Personalplanung erschweren. Viele Umzugspakete gehen davon aus, dass vielversprechende Mitarbeiter innerhalb von drei bis vier Jahren die Staatsbürgerschaft und damit die Freizügigkeitsrechte in der EU erhalten. Mobilitätsmanager werden daher geraten, die Anspruchszeiträume zu aktualisieren, insbesondere wenn inner-europäische Einsätze ein wichtiges Mittel zur Mitarbeiterbindung sind.
Die neue Regelung wird im kommenden International Protection Bill 2025 verankert, der zudem „Charakter“- und Selbstversorgungsprüfungen einführt. Öffentliche Konsultationen zum Gesetzesentwurf sind für das erste Quartal 2026 geplant, was Unternehmen und NGOs die Möglichkeit gibt, sich für Übergangsregelungen einzusetzen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News