
In einer am Weihnachtstag still veröffentlichten Mitteilung im Bundesanzeiger bestätigte das Bundesinnenministerium, dass die im September wiedereingeführten „vorübergehenden“ Kontrollen an den innerdeutschen Schengen-Grenzen mindestens bis zum 15. März 2026 fortgesetzt werden. Die Maßnahme betrifft Straßen- und Bahnverbindungen nach Deutschland aus Polen, Österreich, Tschechien, Dänemark, den Niederlanden, Luxemburg, Frankreich und der Schweiz.
Für Reisende zwischen Polen und Deutschland bedeutet die Verlängerung, dass Pass- oder Personalausweiskontrollen jederzeit stattfinden können – selbst in Intercity-Zügen, die bisher ohne Grenzstopps verkehrten. Spediteure, die wertvolle oder zeitkritische Fracht durch Schlesien und Brandenburg transportieren, berichten von Verzögerungen von bis zu 45 Minuten pro Lkw, was zusätzliche Kosten verursacht, die an die Versender weitergegeben werden. Auch polnische Grenzpendler – geschätzt 120.000 täglich – sehen sich mit unvorhersehbaren Reisezeiten konfrontiert.
Berlin begründet die Kontrollen mit der Bekämpfung von Menschenschmuggelnetzwerken, die ihre Routen verlagert haben, nachdem Polen große Teile seiner östlichen Grenze zu Belarus und Russland geschlossen hat. Die Maßnahme bringt Deutschland jedoch an die sechsmonatige Höchstdauer, die die Europäische Kommission für interne Schengen-Kontrollen informell toleriert, und entfacht erneut die juristische Debatte über die Freizügigkeit.
Das polnische Innenministerium erklärte, man bedauere die Verlängerung, werde aber an Schnellspuren für Pendler an wichtigen Grenzübergängen wie Świecko/Frankfurt-Oder und Olszyna/Görlitz festhalten. Unternehmen mit entsandten Mitarbeitern oder Projektteams, die zwischen beiden Ländern pendeln, wird empfohlen, Kopien von Arbeitsverträgen und Hotelbuchungen mitzuführen, um sekundäre Kontrollen zu beschleunigen.
Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments wird die Kommission voraussichtlich im Januar zur Rechtmäßigkeit der Verlängerung befragen, doch vor dem 15. März ist kaum mit einer gerichtlichen Anfechtung zu rechnen. Mobilitätsmanager sollten daher mit anhaltenden Stichprobenkontrollen im ersten Quartal 2026 rechnen.
Für Reisende zwischen Polen und Deutschland bedeutet die Verlängerung, dass Pass- oder Personalausweiskontrollen jederzeit stattfinden können – selbst in Intercity-Zügen, die bisher ohne Grenzstopps verkehrten. Spediteure, die wertvolle oder zeitkritische Fracht durch Schlesien und Brandenburg transportieren, berichten von Verzögerungen von bis zu 45 Minuten pro Lkw, was zusätzliche Kosten verursacht, die an die Versender weitergegeben werden. Auch polnische Grenzpendler – geschätzt 120.000 täglich – sehen sich mit unvorhersehbaren Reisezeiten konfrontiert.
Berlin begründet die Kontrollen mit der Bekämpfung von Menschenschmuggelnetzwerken, die ihre Routen verlagert haben, nachdem Polen große Teile seiner östlichen Grenze zu Belarus und Russland geschlossen hat. Die Maßnahme bringt Deutschland jedoch an die sechsmonatige Höchstdauer, die die Europäische Kommission für interne Schengen-Kontrollen informell toleriert, und entfacht erneut die juristische Debatte über die Freizügigkeit.
Das polnische Innenministerium erklärte, man bedauere die Verlängerung, werde aber an Schnellspuren für Pendler an wichtigen Grenzübergängen wie Świecko/Frankfurt-Oder und Olszyna/Görlitz festhalten. Unternehmen mit entsandten Mitarbeitern oder Projektteams, die zwischen beiden Ländern pendeln, wird empfohlen, Kopien von Arbeitsverträgen und Hotelbuchungen mitzuführen, um sekundäre Kontrollen zu beschleunigen.
Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments wird die Kommission voraussichtlich im Januar zur Rechtmäßigkeit der Verlängerung befragen, doch vor dem 15. März ist kaum mit einer gerichtlichen Anfechtung zu rechnen. Mobilitätsmanager sollten daher mit anhaltenden Stichprobenkontrollen im ersten Quartal 2026 rechnen.
Quelle: VisaHQ