
Die neuesten Rechtsreformen der VAE – das Bundesdekret-Gesetz Nr. 51 von 2024 und das Personenstandsgesetz Nr. 41 von 2024 – traten am 1. Januar 2026 in Kraft und regeln nun verbindlich, was passiert, wenn ein ausländischer Einwohner ohne gesetzliche Erben verstirbt. Nach dem neuen Rahmen werden alle „erbenlosen“ Vermögenswerte in den VAE – Bankguthaben, Immobilien und Unternehmensanteile – automatisch als Waqf-Stiftung an anerkannte Wohltätigkeitsorganisationen übertragen.
Bisher wurden solche Fälle von den lokalen Gerichten ad hoc behandelt, was zu langwierigen Kontosperrungen und Unsicherheiten für Gläubiger führte. Die Reform schafft Klarheit für multinationale Arbeitgeber, die Abfindungen oder Aktienbeteiligungen für Mitarbeiter verwalten. Die Finanzabteilungen müssen nun prüfen, ob verstorbene Mitarbeiter ein Testament hinterlegt haben; falls nicht, werden die Gelder nach Abschluss der Gerichtsverfahren an wohltätige Zwecke weitergeleitet.
Ebenso bedeutsam ist die Senkung des Mindestalters, ab dem Minderjährige einen Richter um die Verwaltung geerbter Vermögenswerte bitten können – von 18 (Hijri) auf 15 (Gregorian) Jahre. Juristen sehen darin eine Reaktion auf den Anstieg jugendlicher Unternehmer und ermöglichen es minderjährigen Erben, früher Zugang zu Familienunternehmen zu erhalten, sofern ein gerichtlich bestellter Betreuer die Entscheidungen überwacht.
Das Gesetz verankert zudem geschlechtsneutrale Erbanteile für nicht-muslimische Expats: 50 % des Nachlasses ohne Testament gehen an den überlebenden Ehepartner, der Rest wird gleichmäßig unter den Kindern, unabhängig vom Geschlecht, aufgeteilt. Nachlassplaner empfehlen Expats dennoch, Testamente über das DIFC, ADJD oder die Gerichte in Dubai zu registrieren, um Kontosperrungen zu vermeiden und die Nachlassabwicklung zu beschleunigen.
Für globale Mobilitätsteams ergeben sich zwei zentrale Handlungsfelder: Die Onboarding-Unterlagen sollten um Hinweise zur Testamentregistrierung ergänzt werden, und die HR-Richtlinien zu Endabrechnungen müssen überprüft werden, um die Einhaltung der neuen Regeln zur Übertragung an Wohltätigkeitsorganisationen bei fehlenden Erben sicherzustellen.
Bisher wurden solche Fälle von den lokalen Gerichten ad hoc behandelt, was zu langwierigen Kontosperrungen und Unsicherheiten für Gläubiger führte. Die Reform schafft Klarheit für multinationale Arbeitgeber, die Abfindungen oder Aktienbeteiligungen für Mitarbeiter verwalten. Die Finanzabteilungen müssen nun prüfen, ob verstorbene Mitarbeiter ein Testament hinterlegt haben; falls nicht, werden die Gelder nach Abschluss der Gerichtsverfahren an wohltätige Zwecke weitergeleitet.
Ebenso bedeutsam ist die Senkung des Mindestalters, ab dem Minderjährige einen Richter um die Verwaltung geerbter Vermögenswerte bitten können – von 18 (Hijri) auf 15 (Gregorian) Jahre. Juristen sehen darin eine Reaktion auf den Anstieg jugendlicher Unternehmer und ermöglichen es minderjährigen Erben, früher Zugang zu Familienunternehmen zu erhalten, sofern ein gerichtlich bestellter Betreuer die Entscheidungen überwacht.
Das Gesetz verankert zudem geschlechtsneutrale Erbanteile für nicht-muslimische Expats: 50 % des Nachlasses ohne Testament gehen an den überlebenden Ehepartner, der Rest wird gleichmäßig unter den Kindern, unabhängig vom Geschlecht, aufgeteilt. Nachlassplaner empfehlen Expats dennoch, Testamente über das DIFC, ADJD oder die Gerichte in Dubai zu registrieren, um Kontosperrungen zu vermeiden und die Nachlassabwicklung zu beschleunigen.
Für globale Mobilitätsteams ergeben sich zwei zentrale Handlungsfelder: Die Onboarding-Unterlagen sollten um Hinweise zur Testamentregistrierung ergänzt werden, und die HR-Richtlinien zu Endabrechnungen müssen überprüft werden, um die Einhaltung der neuen Regeln zur Übertragung an Wohltätigkeitsorganisationen bei fehlenden Erben sicherzustellen.
Quelle: Times of India
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