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Belgien führt verpflichtende „Beitragsgebühren“ für Aufenthaltsanträge ein

Jan. 3, 2026
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Belgien führt verpflichtende „Beitragsgebühren“ für Aufenthaltsanträge ein
Das belgische Einwanderungsamt hat das Jahr 2026 mit einer stillen Erhöhung der Gebühren für fast alle Anträge auf ein langfristiges D-Visum oder Statusänderungen begonnen. Die am 31. Dezember spät veröffentlichte und ab dem 1. Januar 2026 gültige neue Gebührenordnung orientiert sich an der Inflationsrate des Vorjahres. Die Gebühren für hochqualifizierte Arbeitnehmer, EU-ICT und Blue-Card-Kategorien steigen auf 377 € pro Antrag, zuvor waren es 368 €. Für Familienzusammenführungen erhöhen sich die Kosten auf 251 €, während andere humanitäre, Studien- und Investorenkategorien um 4 bis 11 € ansteigen.

Obwohl die Erhöhung einzeln betrachtet gering ist, trifft sie viele multinationale Unternehmen, die zu Beginn des ersten Quartals Dutzende von Anträgen bündeln. Einwanderungsberater warnen, dass eine Unterzahlung zur Unzulässigkeit des Antrags führt; Arbeitgeber, die vor Mitternacht am 31. Dezember noch die Gebühren von 2025 überwiesen haben, müssen bei einer erneuten Einreichung nachzahlen. Der Zahlungsnachweis muss hochgeladen werden, bevor das belgische Single-Permit-Portal einen Antrag akzeptiert.

Belgien führt verpflichtende „Beitragsgebühren“ für Aufenthaltsanträge ein


Die Budgets für Unternehmensmobilität werden die kumulative Wirkung spüren. Ein Unternehmen, das 25 Anträge für hochqualifizierte Mitarbeiter stellt, muss nun mit zusätzlichen 225 € an staatlichen Gebühren rechnen – zwar gering, aber ausreichend, um Bestelländerungen und Finanzfreigaben in streng kontrollierten Kostenstellen zu erfordern. Visa-Anbieter bieten an, die Gebühren in Euro vorzuschießen, um Verzögerungen durch SEPA-Bankfeiertage zu vermeiden.

Langfristig bedeutet der Indexierungsmechanismus, dass die Gebühren jeden Januar automatisch steigen werden. Personalabteilungen sollten daher erwägen, die Anträge für 2026 vorzeitig im Dezember 2026 einzureichen oder Modelle zur Kostenaufteilung mit den Entsandten zu prüfen. Arbeitgeber sollten zudem ihre Informationsmaterialien für Mitarbeiter aktualisieren, da veraltete Gebührenübersichten häufig zu Verwirrung bei den Entsandten führen.

Im europäischen Vergleich liegen die belgischen Gebühren weiterhin unter denen der Niederlande und Frankreichs, aber deutlich über denen Deutschlands. Experten gehen davon aus, dass der allmähliche Anstieg anhält, da Investitionen in digitale Dienstleistungen die Verwaltungskosten noch nicht ausgleichen konnten.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News

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