
Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) hat am 2. Januar 2026 im Federal Register eine vorläufige Endregelung veröffentlicht, die vorschreibt, dass ab dem 6. Februar 2026 nahezu alle Zollrückerstattungen und sonstigen Erstattungen ausschließlich per Automated Clearing House (ACH)-Überweisung erfolgen müssen. Schecks in Papierform werden nur noch in Ausnahmefällen ausgegeben, wenn die Empfänger eine enge Ausnahmegenehmigung des Finanzministeriums erhalten.
Diese Änderung basiert auf der Executive Order 14247 – „Modernisierung der Zahlungen von und an das amerikanische Bankkonto“ –, die im März 2025 unterzeichnet wurde und Bundesbehörden dazu verpflichtet, elektronische Zahlungen einzuführen, um Scheckbetrug zu reduzieren und Bearbeitungskosten zu senken. Laut CBP werden derzeit nur etwa 30 Prozent der rund 2 Milliarden US-Dollar jährlichen Rückerstattungen elektronisch ausgezahlt; eine vollständige Umstellung auf digitale Zahlungen könnte der Regierung Millionen an Porto- und Nachbearbeitungskosten einsparen.
Importeure, Zollagenten, Betreiber von Außenhandelszonen und andere Beteiligte im Handel müssen sich nun über das ACE-Portal für ACH-Rückerstattungen registrieren und ihre US-Bankdaten angeben. Unternehmen, die keine Kontoinformationen bereitstellen, riskieren, dass Rückerstattungen ohne Zinszahlung abgelehnt werden, bis die Bankdaten vorliegen – was für multinationale Unternehmen, die auf pünktliche Rückzahlungen angewiesen sind, zu Liquiditätsengpässen führen kann.
Aus Sicht der Mobilität fügt sich die Regelung in den umfassenderen Digitalisierungsprozess der CBP ein, der auch die Anmeldung für Trusted Traveler, die Ausstellung von I-94-Formularen und die Erhebung von ESTA-Gebühren betrifft. Globale Mobilitätsteams, die den Import von Haushaltswaren unter Firmen-EINs abwickeln, sollten sich mit Logistik- und Finanzabteilungen abstimmen, um sicherzustellen, dass der ACE-Zugang und die Bankregistrierung vor Februar eingerichtet sind. Rückerstattungen im Zusammenhang mit Mitarbeiterumzügen – etwa zu viel gezahlte Zölle auf persönliche Gegenstände – würden sonst verzögert.
Interessierte Parteien können bis zum 3. März 2026 Stellungnahmen einreichen. Obwohl die vorläufige Regelung vor allem Verfahrensaspekte betrifft, wird erwartet, dass Branchenverbände eine gestaffelte Umsetzung für kleine Importeure ohne ACE-Konten fordern. CBP hat jedoch signalisiert, dass der Inkrafttretungstermin nicht verschoben wird, weshalb Unternehmen die ACH-Registrierung als dringende Compliance-Anforderung behandeln sollten.
Diese Änderung basiert auf der Executive Order 14247 – „Modernisierung der Zahlungen von und an das amerikanische Bankkonto“ –, die im März 2025 unterzeichnet wurde und Bundesbehörden dazu verpflichtet, elektronische Zahlungen einzuführen, um Scheckbetrug zu reduzieren und Bearbeitungskosten zu senken. Laut CBP werden derzeit nur etwa 30 Prozent der rund 2 Milliarden US-Dollar jährlichen Rückerstattungen elektronisch ausgezahlt; eine vollständige Umstellung auf digitale Zahlungen könnte der Regierung Millionen an Porto- und Nachbearbeitungskosten einsparen.
Importeure, Zollagenten, Betreiber von Außenhandelszonen und andere Beteiligte im Handel müssen sich nun über das ACE-Portal für ACH-Rückerstattungen registrieren und ihre US-Bankdaten angeben. Unternehmen, die keine Kontoinformationen bereitstellen, riskieren, dass Rückerstattungen ohne Zinszahlung abgelehnt werden, bis die Bankdaten vorliegen – was für multinationale Unternehmen, die auf pünktliche Rückzahlungen angewiesen sind, zu Liquiditätsengpässen führen kann.
Aus Sicht der Mobilität fügt sich die Regelung in den umfassenderen Digitalisierungsprozess der CBP ein, der auch die Anmeldung für Trusted Traveler, die Ausstellung von I-94-Formularen und die Erhebung von ESTA-Gebühren betrifft. Globale Mobilitätsteams, die den Import von Haushaltswaren unter Firmen-EINs abwickeln, sollten sich mit Logistik- und Finanzabteilungen abstimmen, um sicherzustellen, dass der ACE-Zugang und die Bankregistrierung vor Februar eingerichtet sind. Rückerstattungen im Zusammenhang mit Mitarbeiterumzügen – etwa zu viel gezahlte Zölle auf persönliche Gegenstände – würden sonst verzögert.
Interessierte Parteien können bis zum 3. März 2026 Stellungnahmen einreichen. Obwohl die vorläufige Regelung vor allem Verfahrensaspekte betrifft, wird erwartet, dass Branchenverbände eine gestaffelte Umsetzung für kleine Importeure ohne ACE-Konten fordern. CBP hat jedoch signalisiert, dass der Inkrafttretungstermin nicht verschoben wird, weshalb Unternehmen die ACH-Registrierung als dringende Compliance-Anforderung behandeln sollten.
Quelle: Federal Register
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