
Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) veröffentlichte am 31. Dezember 2025 eine vorläufige Endregelung, die ab dem 6. Februar 2026 vorsieht, dass alle Zollrückerstattungen und sonstigen Erstattungen elektronisch über das Automated Clearing House (ACH)-System abgewickelt werden.
Importeure, die noch nicht für ACH-Erstattungen registriert sind, müssen sich über das ACE-Portal anmelden und ihre Bankdaten hinterlegen, da sonst Verzögerungen bei der Auszahlung berechtigter Rückerstattungen drohen. Diese Umstellung ist Teil der Digitalisierungsinitiative der CBP, die darauf abzielt, Papierchecks zu reduzieren, die Abrechnung zu beschleunigen und die Betrugsbekämpfung an der Grenze zu verstärken.
Obwohl es sich in erster Linie um eine Maßnahme zur Einhaltung von Handelsvorschriften handelt, betrifft die Regelung auch globale Mobilitätsprogramme, die Haushaltswaren für umziehende Mitarbeiter im Rahmen von Employer-of-Record-(EOR)-Vereinbarungen importieren. Mobility Manager sollten sich mit Zollagenten abstimmen, um die ACH-Registrierung sicherzustellen und die Umzugsbudgets entsprechend anzupassen, um mögliche zeitliche Verschiebungen bei der Erstattung zu berücksichtigen.
Die CBP nimmt 60 Tage lang nach der Veröffentlichung im Federal Register am 2. Januar 2026 öffentliche Stellungnahmen entgegen. Unternehmen mit hohem Erstattungsvolumen – etwa Technologieunternehmen, die Demo-Equipment importieren, oder Automobilhersteller, die temporäre Einfuhren verwalten – sollten eine Stellungnahme in Erwägung ziehen, um die endgültigen Umsetzungsdetails mitzugestalten.
Importeure, die noch nicht für ACH-Erstattungen registriert sind, müssen sich über das ACE-Portal anmelden und ihre Bankdaten hinterlegen, da sonst Verzögerungen bei der Auszahlung berechtigter Rückerstattungen drohen. Diese Umstellung ist Teil der Digitalisierungsinitiative der CBP, die darauf abzielt, Papierchecks zu reduzieren, die Abrechnung zu beschleunigen und die Betrugsbekämpfung an der Grenze zu verstärken.
Obwohl es sich in erster Linie um eine Maßnahme zur Einhaltung von Handelsvorschriften handelt, betrifft die Regelung auch globale Mobilitätsprogramme, die Haushaltswaren für umziehende Mitarbeiter im Rahmen von Employer-of-Record-(EOR)-Vereinbarungen importieren. Mobility Manager sollten sich mit Zollagenten abstimmen, um die ACH-Registrierung sicherzustellen und die Umzugsbudgets entsprechend anzupassen, um mögliche zeitliche Verschiebungen bei der Erstattung zu berücksichtigen.
Die CBP nimmt 60 Tage lang nach der Veröffentlichung im Federal Register am 2. Januar 2026 öffentliche Stellungnahmen entgegen. Unternehmen mit hohem Erstattungsvolumen – etwa Technologieunternehmen, die Demo-Equipment importieren, oder Automobilhersteller, die temporäre Einfuhren verwalten – sollten eine Stellungnahme in Erwägung ziehen, um die endgültigen Umsetzungsdetails mitzugestalten.
Quelle: KPMG Trade & Customs NewsFlash