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Das Außenministerium stoppt die Visa-Ausstellung für 19 Länder mit vollständigem Einreiseverbot und 19 Länder mit teilweisem Einreiseverbot

Jan. 2, 2026
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Das Außenministerium stoppt die Visa-Ausstellung für 19 Länder mit vollständigem Einreiseverbot und 19 Länder mit teilweisem Einreiseverbot
Innerhalb weniger Stunden nach Inkrafttreten der neuen Reiseverordnung aktualisierte das US-Außenministerium seine Website für Visadienste und informierte Konsulate weltweit, die Ausstellung von Visa für die meisten Staatsangehörigen aus 38 betroffenen Ländern sowie Inhaber von Dokumenten der Palästinensischen Autonomiebehörde einzustellen. Das Schreiben weist die Posten an, bereits vereinbarte Interviewtermine für nun nicht mehr berechtigte Antragsteller zu stornieren und dringende humanitäre Fälle zur Überprüfung nach Washington weiterzuleiten.

Nach der Anweisung müssen Konsularbeamte Visa gemäß INA 212(f) ablehnen, es sei denn, der Antragsteller fällt eindeutig unter eine der wenigen Ausnahmen: Diplomaten (A/G/NATO), verfolgte religiöse Minderheiten aus dem Iran oder Personen, deren Reise im nationalen Interesse der USA liegt. Selbst Antragsteller, die bereits MRV-Gebühren bezahlt haben, erhalten keine Rückerstattung; die Quittungen bleiben jedoch 365 Tage gültig, falls das Einreiseverbot aufgehoben wird.

Das Außenministerium stoppt die Visa-Ausstellung für 19 Länder mit vollständigem Einreiseverbot und 19 Länder mit teilweisem Einreiseverbot


Für Arbeitgeber sind die Auswirkungen konkret: PERM-basierte Einwanderungsvisa-Interviews für wichtige Neueinstellungen aus Nigeria, Sudan oder Haiti sind nun gestrichen, und B-1-Visaverlängerungen für regionale Vertriebsleiter aus Venezuela sind eingefroren. Immigrationsteams wird empfohlen, (1) Anträge auf Konsulate in Drittstaaten mit doppelter Staatsbürgerschaft zu verlegen, (2) Remote-Onboarding-Prozesse zu beschleunigen und (3) mit einem Rückstau zu rechnen, sobald (oder falls) die Aussetzungen aufgehoben werden.

Die Anweisungen des Außenministeriums verlangen zudem, Visa-Ablehnungen mit dem Vermerk „212(f) Proclamation 10998“ zu versehen, was zukünftige Visaanträge erschweren wird, da eine Ablehnung nach 212(f) zusätzliche administrative Prüfungen auslösen kann. Arbeitgeber sollten Informationsblätter für Mobility-Teams vorbereiten, damit betroffene Mitarbeiter die langfristigen Auswirkungen auf ihre Akten verstehen.

Das Risiko von Rechtsstreitigkeiten bleibt hoch. Universitäten im Ninth Circuit bereiten Amicus-Briefe vor, in denen sie argumentieren, dass das teilweise Einreiseverbot für F-1- und J-1-Visa gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, die individuelle Sicherheitsprüfungen statt pauschaler Nationalitätsverbote vorschreiben. Bis Gerichte jedoch entscheiden, sind die Visafenster für fast vierzig Nationalitäten faktisch geschlossen.
Quelle: U.S. Department of State – Visa News

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