
Drittstaatsangehörige, die in Österreich die beliebte „Niederlassungsbewilligung – Ohne Erwerbstätigkeit“ beantragen möchten, müssen ab 2026 tiefer in die Tasche greifen. Ein Rundschreiben des Innenministeriums vom 7. Januar, veröffentlicht am 8. Januar, hebt die Mindestnettoeinkommensgrenzen auf 1.273,99 € für Alleinstehende und 2.009,85 € für verheiratete Paare an, zuzüglich 196,57 € pro unterhaltsberechtigtem Kind.
Die Anpassung orientiert sich an der jährlichen Indexierung des Ausgleichszulagenrichtsatzes, dem österreichischen Sozialhilfe-Benchmark, und entspricht einer Steigerung von etwa 4 % im Vergleich zum Vorjahr. Während die Erhöhung für angestellte Entsandte moderat ausfällt, kann sie für selbstfinanzierte Ruheständler, digitale Nomaden und Angehörige, die von passivem Einkommen leben, zum Stolperstein werden. Migrationsberater empfehlen Personalabteilungen, die Gehaltsniveaus von Mitarbeitenden, die vom Rot-Weiß-Rot- oder EU-Blaukarte-Status auf längerfristige Aufenthaltsgenehmigungen wechseln, zu überprüfen, da Verlängerungsanträge abgelehnt werden können, wenn das Haushaltseinkommen nach Steuern unter die neuen Mindestgrenzen fällt.
Die Änderung wirkt sich auch auf die Lohnplanung aus. Das österreichische 14-Gehalts-System verlangt von Arbeitgebern, dass das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen über das Kalenderjahr hinweg stets über dem Mindestwert liegt – auch nach Abzug von Krankenversicherung und lokalen Steuern. Bei global mobilen Paaren, bei denen ein Partner eine abhängige Aufenthaltsbewilligung besitzt, kann ein Sabbatical oder unbezahlter Urlaub unbeabsichtigt das Aufenthaltsrecht beider Ehepartner gefährden.
Die Antragsteller müssen das Einkommen mit Kontoauszügen oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate nachweisen; zukünftige Ansprüche wie Kinderbetreuungsgeld werden nicht anerkannt. Da im Januar Feiertage die Buchungen verzögern können, raten Berater, die Dokumentensammlung mindestens fünf Wochen vor einem geplanten Botschaftstermin zu beginnen.
Die Anpassung orientiert sich an der jährlichen Indexierung des Ausgleichszulagenrichtsatzes, dem österreichischen Sozialhilfe-Benchmark, und entspricht einer Steigerung von etwa 4 % im Vergleich zum Vorjahr. Während die Erhöhung für angestellte Entsandte moderat ausfällt, kann sie für selbstfinanzierte Ruheständler, digitale Nomaden und Angehörige, die von passivem Einkommen leben, zum Stolperstein werden. Migrationsberater empfehlen Personalabteilungen, die Gehaltsniveaus von Mitarbeitenden, die vom Rot-Weiß-Rot- oder EU-Blaukarte-Status auf längerfristige Aufenthaltsgenehmigungen wechseln, zu überprüfen, da Verlängerungsanträge abgelehnt werden können, wenn das Haushaltseinkommen nach Steuern unter die neuen Mindestgrenzen fällt.
Die Änderung wirkt sich auch auf die Lohnplanung aus. Das österreichische 14-Gehalts-System verlangt von Arbeitgebern, dass das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen über das Kalenderjahr hinweg stets über dem Mindestwert liegt – auch nach Abzug von Krankenversicherung und lokalen Steuern. Bei global mobilen Paaren, bei denen ein Partner eine abhängige Aufenthaltsbewilligung besitzt, kann ein Sabbatical oder unbezahlter Urlaub unbeabsichtigt das Aufenthaltsrecht beider Ehepartner gefährden.
Die Antragsteller müssen das Einkommen mit Kontoauszügen oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate nachweisen; zukünftige Ansprüche wie Kinderbetreuungsgeld werden nicht anerkannt. Da im Januar Feiertage die Buchungen verzögern können, raten Berater, die Dokumentensammlung mindestens fünf Wochen vor einem geplanten Botschaftstermin zu beginnen.