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Österreich erhöht Mindest-Einkommensgrenzen für Aufenthaltsgenehmigungsanträge 2026

Jan. 8, 2026
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Österreich erhöht Mindest-Einkommensgrenzen für Aufenthaltsgenehmigungsanträge 2026
Das österreichische Innenministerium hat stillschweigend die neuen Existenzminimumsgrenzen veröffentlicht, die Drittstaatsangehörige bei der Beantragung oder Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen ohne Erwerbstätigkeit im Jahr 2026 erfüllen müssen. Laut einem Update vom 7. Januar, das von der Einwanderungsberatung Envoy Global verbreitet wurde, müssen Alleinstehende künftig ein regelmäßiges Nettoeinkommen von mindestens 1.273,99 € pro Monat nachweisen, Ehepaare 2.009,85 €, zuzüglich 196,57 € für jedes unterhaltsberechtigte Kind.

Diese Werte orientieren sich an der jährlichen Anpassung des sogenannten „Ausgleichszulagenrichtsatzes“, der an die Indexierung im Sozialversicherungssystem gekoppelt ist.

Für global mobile Arbeitnehmer mit lokalen österreichischen Verträgen ist die Änderung vor allem administrativer Natur, kann jedoch für selbstfinanzierte Ruheständler, digitale Nomaden und Familienangehörige, die auf passive Einkünfte oder ausländische Pensionen angewiesen sind, zum entscheidenden Faktor werden. Einwanderungsanwälte raten Personalabteilungen, die Gehälter von Mitarbeitern, die vom Rot-Weiß-Rot- oder EU-Blau-Karten-Status auf längerfristige Niederlassungswege wechseln, genau zu prüfen, da diese Gehälter weiterhin über dem höheren Wert aus Kollektivvertragsmindestlöhnen oder dem neuen Existenzminimum liegen müssen.

Österreich erhöht Mindest-Einkommensgrenzen für Aufenthaltsgenehmigungsanträge 2026


Die Schwellenwerte sind auch für Unternehmen relevant, die „Schlüsselpersonal“ sponsern, dessen Ehepartner eine Aufenthaltskarte als Angehörige erhalten: Sinkt das Nettohaushaltseinkommen des Hauptarbeitnehmers nach Steuern unter die neuen Grenzen, kann eine Verlängerung abgelehnt werden. Lohnbuchhalter müssen daher bei der Berechnung der Einhaltungspuffer die österreichische Norm von 14 Gehaltszahlungen pro Jahr berücksichtigen.

Obwohl die Erhöhung für 2026 mit etwa 4 % im Jahresvergleich moderat ausfällt, fällt sie mit steigenden Krankenversicherungsbeiträgen und Gemeindebühren zusammen. Eine genaue Budgetplanung für Umzüge nach Wien, Graz oder Linz erfordert daher eine ganzheitliche Kostenprognose, die diese Zusatzkosten mit einbezieht.

Praktisch müssen Antragsteller Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen der drei Monate vor Antragstellung vorlegen. Envoy Global warnt, dass Mietbürgschaften, Kinderbetreuungsgeld oder Sozialleistungen, die erst nach Erteilung der Bewilligung verfügbar sind, nicht auf den Einkommensnachweis angerechnet werden. Eine frühzeitige Planung ist daher besonders bei Anträgen im Januar wichtig, da Feiertage die Bearbeitungszeiten verlängern können.
Quelle: Envoy Global – Immigration News Alert

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