
Das französische Innenministerium bestätigte am 14. Januar, dass es zehn britischen Staatsangehörigen Einreiseverbote für das französische Hoheitsgebiet ausgesprochen hat, die eine Dauer von bis zu drei Jahren haben. Alle Betroffenen sollen Mitglieder der Bewegung „Raise the Colours“ sein, die Konfrontationen mit Asylsuchenden an der Kanalküste live überträgt. (theguardian.com)
Das Ministerium begründete die Entscheidung mit einem „deutlichen Risiko für die öffentliche Ordnung“ sowie Beweisen, dass die Personen Migranten und Hilfsorganisationen in Calais, Dünkirchen und anderen Einschiffungspunkten belästigt hätten. Nach den Artikeln L214-1 und L214-2 des französischen Gesetzbuchs über Einreise und Aufenthalt von Ausländern (CESEDA) kann der Innenminister Ausländer, deren Anwesenheit eine „ernsthafte Bedrohung“ darstellt, die Einreise verweigern. Solche Verbote können ohne gerichtliche Kontrolle verhängt werden, sind jedoch vor den Verwaltungsgerichten anfechtbar.
Für Teams im Bereich Unternehmensmobilität und Reisemanagement ist der Fall eine Erinnerung daran, dass Frankreich nicht nur strafrechtliche Verfahren, sondern auch verwaltungsrechtliche Maßnahmen einsetzt, um vermeintliche Sicherheitsrisiken an der Grenze zu kontrollieren. Unternehmen, die Einsätze von Medien, NGOs oder Auftragnehmern in Nordfrankreich planen, sollten ihre Mitarbeiter auf frühere Aktivität prüfen, die ähnliche Maßnahmen auslösen könnte.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass territoriale Einreiseverbote sich von Schengen-weiten Warnungen unterscheiden und daher nicht automatisch bei der Einreise in andere EU-Staaten angezeigt werden. Fluggesellschaften haften jedoch weiterhin für Bußgelder, wenn sie verbotene Passagiere nach Frankreich befördern, weshalb die Überprüfung der Passagierdaten (Advance Passenger Information, API) voraussichtlich verschärft wird.
Die Verbote erfolgen vor dem Hintergrund wachsender politischer Spannungen wegen der Kanalüberquerungen, die 2025 mit über 41.000 Fällen einen Höchststand erreichten. Die in Großbritannien ansässige Menschenrechtsorganisation Hope Not Hate begrüßte die Maßnahme, während „Raise the Colours“ sie als „skandalös“ verurteilte und erklärte, bislang keine offizielle Benachrichtigung erhalten zu haben.
Das Ministerium begründete die Entscheidung mit einem „deutlichen Risiko für die öffentliche Ordnung“ sowie Beweisen, dass die Personen Migranten und Hilfsorganisationen in Calais, Dünkirchen und anderen Einschiffungspunkten belästigt hätten. Nach den Artikeln L214-1 und L214-2 des französischen Gesetzbuchs über Einreise und Aufenthalt von Ausländern (CESEDA) kann der Innenminister Ausländer, deren Anwesenheit eine „ernsthafte Bedrohung“ darstellt, die Einreise verweigern. Solche Verbote können ohne gerichtliche Kontrolle verhängt werden, sind jedoch vor den Verwaltungsgerichten anfechtbar.
Für Teams im Bereich Unternehmensmobilität und Reisemanagement ist der Fall eine Erinnerung daran, dass Frankreich nicht nur strafrechtliche Verfahren, sondern auch verwaltungsrechtliche Maßnahmen einsetzt, um vermeintliche Sicherheitsrisiken an der Grenze zu kontrollieren. Unternehmen, die Einsätze von Medien, NGOs oder Auftragnehmern in Nordfrankreich planen, sollten ihre Mitarbeiter auf frühere Aktivität prüfen, die ähnliche Maßnahmen auslösen könnte.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass territoriale Einreiseverbote sich von Schengen-weiten Warnungen unterscheiden und daher nicht automatisch bei der Einreise in andere EU-Staaten angezeigt werden. Fluggesellschaften haften jedoch weiterhin für Bußgelder, wenn sie verbotene Passagiere nach Frankreich befördern, weshalb die Überprüfung der Passagierdaten (Advance Passenger Information, API) voraussichtlich verschärft wird.
Die Verbote erfolgen vor dem Hintergrund wachsender politischer Spannungen wegen der Kanalüberquerungen, die 2025 mit über 41.000 Fällen einen Höchststand erreichten. Die in Großbritannien ansässige Menschenrechtsorganisation Hope Not Hate begrüßte die Maßnahme, während „Raise the Colours“ sie als „skandalös“ verurteilte und erklärte, bislang keine offizielle Benachrichtigung erhalten zu haben.
Quelle: The Guardian
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