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Höhere Einkommensgrenzen für Österreichs Aufenthaltsbewilligung „Ohne Arbeit“ treten sofort in Kraft

Jan. 16, 2026
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Höhere Einkommensgrenzen für Österreichs Aufenthaltsbewilligung „Ohne Arbeit“ treten sofort in Kraft
Ein am 11. Januar veröffentlichter und seit dem 13. Januar gültiger ministerieller Erlass hat stillschweigend die Mindestmonatseinkommen erhöht, die Ausländer bei der Beantragung der österreichischen Aufenthaltsbewilligung – Ohne Erwerbstätigkeit nachweisen müssen. Singles benötigen nun mindestens 1.273,99 € netto pro Monat (etwa 15.290 € jährlich), Paare 2.009,85 € plus 196,57 € für jedes unterhaltsberechtigte Kind – eine Erhöhung von rund vier Prozent gegenüber den Werten von 2025.

Die Bewilligung ist besonders beliebt bei Rentnern, ortsunabhängigen Fachkräften sowie begleitenden Familienangehörigen ausländischer Führungskräfte, die nach Österreich entsandt werden. Da die neuen Einkommensgrenzen auch für bereits eingereichte, aber noch nicht bearbeitete Anträge gelten, warnen Migrationsanwälte davor, dass einige laufende Fälle abgelehnt werden könnten, wenn Antragsteller nicht umgehend aktualisierte Kontoauszüge oder Gehaltsnachweise vorlegen.

Höhere Einkommensgrenzen für Österreichs Aufenthaltsbewilligung „Ohne Arbeit“ treten sofort in Kraft


Für globale Mobilitätsprogramme bedeutet die Änderung höhere Gehaltszuschüsse, wenn Ehepartner oder ältere Eltern Schlüsselkräfte auf Langzeitentsendungen begleiten. Arbeitgeber, die Einkommenslücken ausgleichen, müssen zudem mit höheren Sozialversicherungsbeiträgen rechnen, was die Gesamtkosten der Entsendung beeinflussen kann.

Das Innenministerium verknüpft den „gesicherten Lebensunterhalt“ mit dem jährlichen österreichischen Sozialhilfe-Benchmark-Index, sodass weitere automatische Anhebungen wahrscheinlich sind. Mobility-Manager sollten ihre Lebenshaltungskostenrechner und Budgetierungs-Tools vor Entsendungen anpassen und die Änderungen an ihre Relocation-Partner kommunizieren.

Experten empfehlen, mindestens sechs Monate Kontoauszüge mit Guthaben über den neuen Mindestwerten einzureichen und, wenn möglich, zusätzliche Bürgschaftsschreiben Dritter oder österreichische Bankeinlagenbescheinigungen beizufügen, um Wechselkursrisiken abzufedern.
Quelle: VisaHQ

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