
Das österreichische Innenministerium hat die finanzielle Voraussetzung für die beliebte Aufenthaltsbewilligung „Ohne Erwerbstätigkeit“ angehoben, eine Option, die vor allem von Rentnern, Remote-Arbeitern und sogenannten „Neo-Nomaden“ genutzt wird, die auf Auslandseinkommen angewiesen sind. Ein ministerielles Rundschreiben vom 8. Januar, veröffentlicht am 11. Januar, trat am 13. Januar sofort in Kraft und erhöhte die Mindestnettoeinkommensgrenze für Alleinstehende auf 1.273,99 Euro pro Monat (ca. 15.288 Euro jährlich), zuvor lag sie 2025 bei 1.222 Euro. Verheiratete Paare müssen nun 2.009,85 Euro nachweisen, zuzüglich 196,57 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind.
Die Beträge orientieren sich am Ausgleichszulagenrichtsatz, dem jährlich indexierten sozialhilferechtlichen Referenzwert Österreichs, und bedeuten eine Erhöhung von etwa vier Prozent. Obwohl moderat, könnte die Anpassung einkommensschwächere Pensionisten und Freiberufler, die mit den Zahlen des Vorjahres kalkuliert haben, ausschließen. Migrationsanwälte warnen, dass bereits eingereichte, aber noch nicht abschließend geprüfte Anträge nach der neuen, höheren Grenze bewertet werden könnten, und raten dazu, proaktiv aktualisierte Kontoauszüge einzureichen.
Für multinationale Unternehmen hat die Änderung ebenfalls Folgen: Ehepartner oder Partner, die Schlüsselmitarbeiter bei lokalen Verträgen begleiten, nutzen häufig die Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit als Übergangslösung. Personalabteilungen müssen möglicherweise Zulagenpakete erhöhen oder finanzielle Garantien bereitstellen, um sicherzustellen, dass Familienangehörige die neue „gesicherte Lebensunterhalt“-Anforderung erfüllen. Ablehnungen wegen unzureichender finanzieller Mittel gehören weiterhin zu den Hauptursachen für Verzögerungen bei der Bearbeitung und teure Rechtsmittel.
Kritiker bemängeln zudem die zurückhaltende Kommunikation des Ministeriums – es wurde keine öffentliche Pressemitteilung veröffentlicht – und betonen, dass Transparenz für die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs als Standort für Zuzügler essenziell ist. Branchenverbände haben eine Übergangsfrist gefordert; bislang wurde keine gewährt.
Zukünftige Antragsteller sollten die aktualisierten Einkommensgrenzen vor der Antragstellung 2026 prüfen und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, um unbeabsichtigte Verstöße zu vermeiden.
Die Beträge orientieren sich am Ausgleichszulagenrichtsatz, dem jährlich indexierten sozialhilferechtlichen Referenzwert Österreichs, und bedeuten eine Erhöhung von etwa vier Prozent. Obwohl moderat, könnte die Anpassung einkommensschwächere Pensionisten und Freiberufler, die mit den Zahlen des Vorjahres kalkuliert haben, ausschließen. Migrationsanwälte warnen, dass bereits eingereichte, aber noch nicht abschließend geprüfte Anträge nach der neuen, höheren Grenze bewertet werden könnten, und raten dazu, proaktiv aktualisierte Kontoauszüge einzureichen.
Für multinationale Unternehmen hat die Änderung ebenfalls Folgen: Ehepartner oder Partner, die Schlüsselmitarbeiter bei lokalen Verträgen begleiten, nutzen häufig die Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit als Übergangslösung. Personalabteilungen müssen möglicherweise Zulagenpakete erhöhen oder finanzielle Garantien bereitstellen, um sicherzustellen, dass Familienangehörige die neue „gesicherte Lebensunterhalt“-Anforderung erfüllen. Ablehnungen wegen unzureichender finanzieller Mittel gehören weiterhin zu den Hauptursachen für Verzögerungen bei der Bearbeitung und teure Rechtsmittel.
Kritiker bemängeln zudem die zurückhaltende Kommunikation des Ministeriums – es wurde keine öffentliche Pressemitteilung veröffentlicht – und betonen, dass Transparenz für die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs als Standort für Zuzügler essenziell ist. Branchenverbände haben eine Übergangsfrist gefordert; bislang wurde keine gewährt.
Zukünftige Antragsteller sollten die aktualisierten Einkommensgrenzen vor der Antragstellung 2026 prüfen und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, um unbeabsichtigte Verstöße zu vermeiden.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News