
Das österreichische Innenministerium hat stillschweigend die sogenannte „gesicherte Existenzgrundlage“ verschärft, die Drittstaatsangehörige bei der Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung – Ohne Erwerbstätigkeit erfüllen müssen. Ein Rundschreiben vom 8. Januar, das rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gilt, legt die neue Netto-Mindesteinkommensgrenze bei 1.273,99 € pro Monat für Alleinstehende und 2.009,85 € für verheiratete Paare fest, zuzüglich 196,57 € für jedes unterhaltsberechtigte Kind. Die Werte orientieren sich an der jährlichen Indexierung des Ausgleichszulagenrichtsatzes, dem österreichischen Sozialhilfe-Benchmark, und bedeuten eine Steigerung von etwa vier Prozent gegenüber dem Niveau von 2025.
Für Corporate-Mobility-Teams ist die Änderung ein zweischneidiges Schwert. Angestellte, die im Rahmen der Rot-Weiß-Rot- oder EU-Blaukarte entsandt werden, verdienen bereits deutlich über den neuen Mindestbeträgen, sodass die Einhaltung hauptsächlich eine Formalität ist. Selbstfinanzierte Rentner, digitale Nomaden, mitreisende Eltern und andere Nicht-Erwerbstätige, die auf passive Einkünfte oder ausländische Pensionen angewiesen sind, könnten hingegen plötzlich unter die Grenze fallen. Verlängerungsanträge können abgelehnt werden, wenn das Haushaltseinkommen nach Steuern nicht ausreicht, weshalb Personalabteilungen dazu angehalten werden, „Stresstests“ für Gehälter, Sabbaticals und Karrierepausen von Ehepartnern durchzuführen.
Die praktische Umsetzung ist entscheidend. Antragsteller müssen das Einkommen mit Kontoauszügen oder Gehaltsabrechnungen der drei Monate vor Antragstellung nachweisen; Mietbürgschaften, Kinderbeihilfen und andere Leistungen, die erst nach Erteilung der Bewilligung gezahlt werden, zählen nicht. Da die meisten österreichischen Arbeitgeber das Gehalt in vierzehn Raten pro Jahr auszahlen, müssen die Lohnabrechnungsteams sicherstellen, dass jeder Monatsbetrag nach Abzügen die Schwelle überschreitet. Die Erhöhung der Nachweispflicht für finanzielle Mittel fällt somit mit den im Januar gestiegenen Pflichtbeiträgen zur Krankenversicherung und kommunalen Abgaben zusammen, was einige Unternehmen dazu zwingt, die Lebenshaltungskosten-Zuschüsse für langfristig entsandte Mitarbeiter in Wien, Graz oder Linz aufzustocken.
Visa-Beratungen wie VisaHQ haben ihre Online-Berechnungstools bereits aktualisiert und empfehlen ihren Kunden, Verlängerungsanträge frühzeitig einzureichen, falls die Migrationsbehörden im Juli weitere Indexierungen vornehmen. Obwohl Widersprüche möglich sind, führt eine Ablehnung zur Aussetzung des rechtlichen Aufenthalts und kann zukünftige Schengen-Visaanträge gefährden. Mobility-Manager werden daher geraten, die neuen Einkommensgrenzen allen Mitarbeitenden oder Angehörigen mitzuteilen, die 2026 unbezahlten Urlaub nehmen oder auf Teilzeit umsteigen wollen.
Für Corporate-Mobility-Teams ist die Änderung ein zweischneidiges Schwert. Angestellte, die im Rahmen der Rot-Weiß-Rot- oder EU-Blaukarte entsandt werden, verdienen bereits deutlich über den neuen Mindestbeträgen, sodass die Einhaltung hauptsächlich eine Formalität ist. Selbstfinanzierte Rentner, digitale Nomaden, mitreisende Eltern und andere Nicht-Erwerbstätige, die auf passive Einkünfte oder ausländische Pensionen angewiesen sind, könnten hingegen plötzlich unter die Grenze fallen. Verlängerungsanträge können abgelehnt werden, wenn das Haushaltseinkommen nach Steuern nicht ausreicht, weshalb Personalabteilungen dazu angehalten werden, „Stresstests“ für Gehälter, Sabbaticals und Karrierepausen von Ehepartnern durchzuführen.
Die praktische Umsetzung ist entscheidend. Antragsteller müssen das Einkommen mit Kontoauszügen oder Gehaltsabrechnungen der drei Monate vor Antragstellung nachweisen; Mietbürgschaften, Kinderbeihilfen und andere Leistungen, die erst nach Erteilung der Bewilligung gezahlt werden, zählen nicht. Da die meisten österreichischen Arbeitgeber das Gehalt in vierzehn Raten pro Jahr auszahlen, müssen die Lohnabrechnungsteams sicherstellen, dass jeder Monatsbetrag nach Abzügen die Schwelle überschreitet. Die Erhöhung der Nachweispflicht für finanzielle Mittel fällt somit mit den im Januar gestiegenen Pflichtbeiträgen zur Krankenversicherung und kommunalen Abgaben zusammen, was einige Unternehmen dazu zwingt, die Lebenshaltungskosten-Zuschüsse für langfristig entsandte Mitarbeiter in Wien, Graz oder Linz aufzustocken.
Visa-Beratungen wie VisaHQ haben ihre Online-Berechnungstools bereits aktualisiert und empfehlen ihren Kunden, Verlängerungsanträge frühzeitig einzureichen, falls die Migrationsbehörden im Juli weitere Indexierungen vornehmen. Obwohl Widersprüche möglich sind, führt eine Ablehnung zur Aussetzung des rechtlichen Aufenthalts und kann zukünftige Schengen-Visaanträge gefährden. Mobility-Manager werden daher geraten, die neuen Einkommensgrenzen allen Mitarbeitenden oder Angehörigen mitzuteilen, die 2026 unbezahlten Urlaub nehmen oder auf Teilzeit umsteigen wollen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News