
In einem eher unauffälligen Rundschreiben des Innenministeriums vom 11. Januar, das ab dem 13. Januar gilt, hat Österreichs Innenministerium die Mindestfinanzierungsanforderung für die beliebte Aufenthaltsbewilligung – Ohne Erwerbstätigkeit – aufgehoben. Einzelbewerber müssen nun mindestens 1.273,99 € netto pro Monat (etwa 15.290 € jährlich) nachweisen, was einer Steigerung von vier Prozent gegenüber dem Niveau von 2025 entspricht; Paare benötigen 2.009,85 €, zuzüglich 196,57 € für jedes unterhaltsberechtigte Kind.
Die Bewilligung, die häufig von Pensionisten, Remote-Arbeitern und mitreisenden Familienangehörigen von Unternehmensentsandten genutzt wird, setzt voraus, dass Antragsteller eine „gesicherte Lebensgrundlage“ ohne lokale Erwerbstätigkeit nachweisen. Migrationsanwälte warnen, dass bereits eingereichte, aber noch nicht abschließend geprüfte Anträge nach den neuen Beträgen bewertet werden könnten, sofern nicht umgehend ergänzende Kontoauszüge vorgelegt werden.
Für Arbeitgeber bringt die Änderung versteckte Kosten mit sich. Viele multinationale Unternehmen stocken die Zulagen für Ehepartner auf, die die Bewilligung als Übergangslösung während der Eingewöhnung nutzen. Personalabteilungen sollten die Kostenkalkulationen für Entsendungen überprüfen und erwägen, die Zulagen für Angehörige zu erhöhen oder eine vom Unternehmen finanzierte Krankenversicherung anzubieten, um die höheren Anforderungen auszugleichen.
Kritiker bemängeln das Fehlen einer öffentlichen Konsultation und argumentieren, dass plötzliche Regeländerungen die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs für ortsunabhängige Talente schwächen. Wirtschaftskammern setzen sich für eine kurze Übergangsfrist ein, doch Behörden betonen, dass die jährliche Indexierung Routine und vorhersehbar sei.
Zukünftigen Antragstellern wird empfohlen, die neuen Schwellenwerte auf den Websites der Landesbehörden herunterzuladen und bei Grenzfällen vor der Überweisung professionellen Rat einzuholen. Das Nichtnachweisen des vollen Betrags bleibt einer der Hauptgründe für Ablehnungen und kostspielige Rechtsmittel.
Die Bewilligung, die häufig von Pensionisten, Remote-Arbeitern und mitreisenden Familienangehörigen von Unternehmensentsandten genutzt wird, setzt voraus, dass Antragsteller eine „gesicherte Lebensgrundlage“ ohne lokale Erwerbstätigkeit nachweisen. Migrationsanwälte warnen, dass bereits eingereichte, aber noch nicht abschließend geprüfte Anträge nach den neuen Beträgen bewertet werden könnten, sofern nicht umgehend ergänzende Kontoauszüge vorgelegt werden.
Für Arbeitgeber bringt die Änderung versteckte Kosten mit sich. Viele multinationale Unternehmen stocken die Zulagen für Ehepartner auf, die die Bewilligung als Übergangslösung während der Eingewöhnung nutzen. Personalabteilungen sollten die Kostenkalkulationen für Entsendungen überprüfen und erwägen, die Zulagen für Angehörige zu erhöhen oder eine vom Unternehmen finanzierte Krankenversicherung anzubieten, um die höheren Anforderungen auszugleichen.
Kritiker bemängeln das Fehlen einer öffentlichen Konsultation und argumentieren, dass plötzliche Regeländerungen die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs für ortsunabhängige Talente schwächen. Wirtschaftskammern setzen sich für eine kurze Übergangsfrist ein, doch Behörden betonen, dass die jährliche Indexierung Routine und vorhersehbar sei.
Zukünftigen Antragstellern wird empfohlen, die neuen Schwellenwerte auf den Websites der Landesbehörden herunterzuladen und bei Grenzfällen vor der Überweisung professionellen Rat einzuholen. Das Nichtnachweisen des vollen Betrags bleibt einer der Hauptgründe für Ablehnungen und kostspielige Rechtsmittel.
Quelle: VisaHQ – Global Mobility News