
Rund 170.000 Ukrainer, die nach der russischen Invasion 2022 nach Italien geflohen sind, erhielten diese Woche gute Nachrichten. Das Dekret-Gesetz 201/2025, veröffentlicht im Amtsblatt am 31. Dezember 2025 und bestätigt am 17. Januar, ermöglicht Inhabern von Aufenthaltstiteln mit „protezione speciale“ eine Verlängerung bis zum 4. März 2027.
Diese Maßnahme bringt Italien in Einklang mit der EU-Ratsentscheidung 2025/1460, die den vorübergehenden Schutz für vertriebene Ukrainer in allen Mitgliedstaaten verlängert.
Hintergrund und rechtliche Details: Der Status des vorübergehenden Schutzes gewährt das Recht, in Italien zu leben und zu arbeiten, Zugang zum nationalen Gesundheitssystem sowie die Einschulung der Kinder. Die ursprünglichen Aufenthaltstitel sollten im März 2026 auslaufen; die Verlängerung verhindert nun eine drohende administrative Hürde und das Risiko eines Fachkräftemangels bei Unternehmen, die in den letzten drei Jahren ukrainische Fachkräfte eingestellt haben. Die Betroffenen müssen ihren Verlängerungsantrag innerhalb der üblichen 60-Tage-Frist vor Ablauf des Titels stellen; eine Fristversäumnis kann automatisch zur Aussetzung der Arbeitserlaubnis führen.
Auswirkungen auf Unternehmen: Arbeitgeber sollten ihre Personalakten prüfen, um ukrainische Mitarbeiter mit verlängerungsberechtigten Aufenthaltstiteln zu identifizieren, und frühzeitig Termine bei den Ausländerbehörden vereinbaren, da die Kapazitäten begrenzt sein dürften. Mobility-Manager sollten die Handbücher für Entsandte aktualisieren und betroffene Mitarbeiter beruhigen, dass Sozialversicherungsanmeldung und Steuerwohnsitz unverändert bleiben.
Integrationsprogramme: Regionen wie Lombardei und Emilia-Romagna bauen ihre Italienischkurse aus und erkennen ukrainische Hochschulabschlüsse an, um den chronischen Fachkräftemangel in den Bereichen Ingenieurwesen und IT zu lindern. Unternehmen, die bereit sind, Weiterbildungsmaßnahmen mitzufinanzieren, können bevorzugten Zugang zu regionalen Fördermitteln erhalten.
Nächste Schritte: Das Innenministerium wird eine Durchführungsanweisung herausgeben, die klärt, ob eine biometrische Neuerfassung erforderlich ist. Arbeitgeber sollten diese Vorgaben aufmerksam verfolgen und mögliche Gebühren von etwa 30 Euro pro Verlängerung für die elektronische Karte einplanen.
Diese Maßnahme bringt Italien in Einklang mit der EU-Ratsentscheidung 2025/1460, die den vorübergehenden Schutz für vertriebene Ukrainer in allen Mitgliedstaaten verlängert.
Hintergrund und rechtliche Details: Der Status des vorübergehenden Schutzes gewährt das Recht, in Italien zu leben und zu arbeiten, Zugang zum nationalen Gesundheitssystem sowie die Einschulung der Kinder. Die ursprünglichen Aufenthaltstitel sollten im März 2026 auslaufen; die Verlängerung verhindert nun eine drohende administrative Hürde und das Risiko eines Fachkräftemangels bei Unternehmen, die in den letzten drei Jahren ukrainische Fachkräfte eingestellt haben. Die Betroffenen müssen ihren Verlängerungsantrag innerhalb der üblichen 60-Tage-Frist vor Ablauf des Titels stellen; eine Fristversäumnis kann automatisch zur Aussetzung der Arbeitserlaubnis führen.
Auswirkungen auf Unternehmen: Arbeitgeber sollten ihre Personalakten prüfen, um ukrainische Mitarbeiter mit verlängerungsberechtigten Aufenthaltstiteln zu identifizieren, und frühzeitig Termine bei den Ausländerbehörden vereinbaren, da die Kapazitäten begrenzt sein dürften. Mobility-Manager sollten die Handbücher für Entsandte aktualisieren und betroffene Mitarbeiter beruhigen, dass Sozialversicherungsanmeldung und Steuerwohnsitz unverändert bleiben.
Integrationsprogramme: Regionen wie Lombardei und Emilia-Romagna bauen ihre Italienischkurse aus und erkennen ukrainische Hochschulabschlüsse an, um den chronischen Fachkräftemangel in den Bereichen Ingenieurwesen und IT zu lindern. Unternehmen, die bereit sind, Weiterbildungsmaßnahmen mitzufinanzieren, können bevorzugten Zugang zu regionalen Fördermitteln erhalten.
Nächste Schritte: Das Innenministerium wird eine Durchführungsanweisung herausgeben, die klärt, ob eine biometrische Neuerfassung erforderlich ist. Arbeitgeber sollten diese Vorgaben aufmerksam verfolgen und mögliche Gebühren von etwa 30 Euro pro Verlängerung für die elektronische Karte einplanen.
Quelle: VisaHQ