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Gericht in der Toskana entscheidet: Nur offizielle kommunale Anmeldung zählt für die 10-Jahres-Frist zur Staatsbürgerschaft

Jan. 17, 2026
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Gericht in der Toskana entscheidet: Nur offizielle kommunale Anmeldung zählt für die 10-Jahres-Frist zur Staatsbürgerschaft
In einer Entscheidung mit weitreichenden Folgen für Tausende anhängige Verfahren hat das Regionalverwaltungsgericht (TAR) der Toskana festgelegt, dass Ausländer, die die italienische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung beantragen, nachweisen müssen, dass sie während des gesamten erforderlichen Zeitraums im kommunalen Melderegister (Anagrafe) eingetragen waren. Lohnabrechnungen, Stromrechnungen oder durchgehende Steuerzahlungen reichen künftig nicht mehr aus. Das Urteil vom 15. Januar wies die Berufung eines Antragstellers zurück, der über ein Jahrzehnt in Italien gelebt und gearbeitet hatte, jedoch versäumt hatte, seinen Wohnsitz offiziell bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.

Das italienische Gesetz 91/1992 verlangt für die meisten Nicht-EU-Bürger eine zehnjährige rechtmäßige Aufenthaltsdauer, doch in der Praxis akzeptierten einige Präfekturen bisher auch Arbeitsnachweise als Beleg. Das Gericht folgte nun den Innenministerialrundschreiben von 2024, die die Definition des „rechtmäßigen Wohnsitzes“ verschärften und die gerichtliche Auslegung an die Verwaltungsvorgaben anpassten.

Gericht in der Toskana entscheidet: Nur offizielle kommunale Anmeldung zählt für die 10-Jahres-Frist zur Staatsbürgerschaft


Für Arbeitgeber bedeutet das Urteil eine Verschärfung der Anforderungen bei globalen Mobilitätsprogrammen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft zur Erleichterung von EU-weiten Versetzungen nutzen. Personalabteilungen müssen nun sicherstellen, dass ausländische Mitarbeiter sich innerhalb von 90 Tagen nach Ankunft im Anagrafe registrieren, Kopien des „Certificato di Residenza“ aufbewahren und Abwesenheiten von mehr als sechs Monaten melden, die die Kontinuität unterbrechen könnten.

Rechtsberater weisen darauf hin, dass ähnliche Urteile bereits aus Gerichten in der Lombardei und im Latium vorliegen, was auf einen landesweiten juristischen Trend hindeutet. Unternehmen müssen möglicherweise zusätzliche Verwaltungsgebühren und Dolmetscherkosten einplanen, um ihre Mitarbeiter bei der Behördengang, insbesondere in kleineren Gemeinden ohne digitale Services, zu unterstützen.

Obwohl eine Berufung beim Staatsrat theoretisch möglich ist, zweifeln Experten daran, dass diese die sich abzeichnende Rechtsprechung kippen wird. Mobilitätsverantwortliche haben daher nur ein enges Zeitfenster, um bestehende Mitarbeiterakten zu prüfen und eventuelle Registrierungslücken vor der Antragstellung auf Verlängerung oder Staatsbürgerschaft zu schließen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News

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