
Die italienische Regierung hat rund 170.000 in Italien lebenden Ukrainern endlich die lang ersehnte Planungssicherheit gegeben: Das Dekret-Gesetz 201/2025, veröffentlicht im Amtsblatt am 31. Dezember 2025, erlaubt Inhabern von „protezione speciale“-Aufenthaltstiteln eine Verlängerung bis zum 4. März 2027. Diese Maßnahme bringt die nationale Politik in Einklang mit der EU-Ratsentscheidung 2025/1460, die den vorübergehenden Schutz für vertriebene Ukrainer in der gesamten EU verlängert. (mazzeschi.it)
Die Verlängerung gilt für Ukrainer, die nach dem russischen Einmarsch 2022 nach Italien eingereist sind, sowie für frühere Ankömmlinge, die 2023 ihren Asylstatus in den Sonderstatus umgewandelt haben. Berechtigte müssen ihren Verlängerungsantrag innerhalb der üblichen 60-Tage-Frist vor Ablauf stellen; andernfalls droht der Verlust der Arbeitserlaubnis. (mazzeschi.it)
Die praktischen Auswirkungen sind erheblich: Mehrjährige Arbeitsverträge, Schulplatzvergaben und Mietverträge können nun ohne den jährlichen Erneuerungsstress geplant werden, der 2024 und 2025 vorherrschte. Arbeitgeber können zudem qualifizierte ukrainische Fachkräfte ohne wiederholte Rechtskosten binden. (mazzeschi.it)
Die Umwandlungsregeln bleiben unverändert, das heißt, Inhaber können bei Erfüllung von Gehalts- und Vertragsvorgaben auf reguläre Arbeitserlaubnisse wechseln. Das Innenministerium behält sich jedoch das Recht vor, die Erlaubnisse zu widerrufen, falls die EU den vorübergehenden Schutz vor 2027 beendet. Unternehmen sollten daher Notfallpläne bereithalten. (mazzeschi.it)
Migrationsberater empfehlen Personalabteilungen, betroffene Mitarbeitende zu erfassen, Verlängerungstermine frühzeitig zu planen – da biometrische Termine bereits knapp sind – und Übersetzungskosten für unterstützende Dokumente wie aktualisierte Mietverträge einzuplanen.
Die Verlängerung gilt für Ukrainer, die nach dem russischen Einmarsch 2022 nach Italien eingereist sind, sowie für frühere Ankömmlinge, die 2023 ihren Asylstatus in den Sonderstatus umgewandelt haben. Berechtigte müssen ihren Verlängerungsantrag innerhalb der üblichen 60-Tage-Frist vor Ablauf stellen; andernfalls droht der Verlust der Arbeitserlaubnis. (mazzeschi.it)
Die praktischen Auswirkungen sind erheblich: Mehrjährige Arbeitsverträge, Schulplatzvergaben und Mietverträge können nun ohne den jährlichen Erneuerungsstress geplant werden, der 2024 und 2025 vorherrschte. Arbeitgeber können zudem qualifizierte ukrainische Fachkräfte ohne wiederholte Rechtskosten binden. (mazzeschi.it)
Die Umwandlungsregeln bleiben unverändert, das heißt, Inhaber können bei Erfüllung von Gehalts- und Vertragsvorgaben auf reguläre Arbeitserlaubnisse wechseln. Das Innenministerium behält sich jedoch das Recht vor, die Erlaubnisse zu widerrufen, falls die EU den vorübergehenden Schutz vor 2027 beendet. Unternehmen sollten daher Notfallpläne bereithalten. (mazzeschi.it)
Migrationsberater empfehlen Personalabteilungen, betroffene Mitarbeitende zu erfassen, Verlängerungstermine frühzeitig zu planen – da biometrische Termine bereits knapp sind – und Übersetzungskosten für unterstützende Dokumente wie aktualisierte Mietverträge einzuplanen.
Quelle: Mazzeschi Immigration News