
Weniger als 24 Stunden nachdem Innenminister Gerhard Karner seinen Gesetzesentwurf als „die größte Reform des österreichischen Asylrechts seit 20 Jahren“ gefeiert hatte, kündigten die neun Bundesländer Österreichs an, die erforderliche 15a-Vereinbarung nicht zu unterzeichnen. Bei einem informellen Treffen am 18. Januar 2026 lehnten die Landeshauptleute ab, die Mehrkosten für Fälle mit besonderen Bedürfnissen zu tragen oder Wien die Eröffnung neuer Aufnahmezentren ohne lokale Zustimmung zu erlauben.
Diese Blockade gefährdet den Zeitplan Österreichs zur Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) – und damit zentrale Verwaltungsprozesse, die die Mobilität von Unternehmen unterstützen. Das Innenministerium will alle Asylanträge an Flughäfen am Standort Wien-Schwechat im Rahmen eines beschleunigten Grenzverfahrens bearbeiten, das bis zu 18 Wochen dauern kann. Ohne finanzielle Unterstützung der Länder für Haftplätze und Personal in den Fallbearbeitungsstellen stehen diese Pläne nun auf der Kippe.
Die Wirtschaftskammern reagierten scharf und setzen sich sowohl bei Bundes- als auch Landespolitikern dafür ein, Fachkräftekanäle wie die Rot-Weiß-Rot-Karte und intra-unternehmerische Versetzungen zu schützen. Personalabteilungen raten Entsandten, Verlängerungen frühzeitig zu beantragen und Reisepläne flexibel zu halten, falls biometrische Termine kurzfristig verschoben werden.
Analysten erwarten, dass Karner bis Mitte Februar einen überarbeiteten Vertrag vorlegt. Sollte weiterhin kein Konsens erzielt werden, könnte Wien bilaterale Abkommen mit einzelnen Bundesländern schließen – ein Vorgehen, das Österreichs Migrationslandschaft zersplittern und Rechtsberater bis ins zweite Quartal beschäftigen würde. Unternehmen sollten in der Zwischenzeit die Pressemitteilungen der Länder genau verfolgen, mögliche Rechtskosten einplanen und zusätzliche Vorlaufzeiten in Onboarding-Prozesse einbauen.
Für globale Mobilitätsteams lautet die klare Botschaft: Solange der Konflikt zwischen Bund und Ländern ungelöst bleibt, bleiben Österreichs Asyl- und abhängige Visaprozesse anfällig für plötzliche Regeländerungen.
Diese Blockade gefährdet den Zeitplan Österreichs zur Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) – und damit zentrale Verwaltungsprozesse, die die Mobilität von Unternehmen unterstützen. Das Innenministerium will alle Asylanträge an Flughäfen am Standort Wien-Schwechat im Rahmen eines beschleunigten Grenzverfahrens bearbeiten, das bis zu 18 Wochen dauern kann. Ohne finanzielle Unterstützung der Länder für Haftplätze und Personal in den Fallbearbeitungsstellen stehen diese Pläne nun auf der Kippe.
Die Wirtschaftskammern reagierten scharf und setzen sich sowohl bei Bundes- als auch Landespolitikern dafür ein, Fachkräftekanäle wie die Rot-Weiß-Rot-Karte und intra-unternehmerische Versetzungen zu schützen. Personalabteilungen raten Entsandten, Verlängerungen frühzeitig zu beantragen und Reisepläne flexibel zu halten, falls biometrische Termine kurzfristig verschoben werden.
Analysten erwarten, dass Karner bis Mitte Februar einen überarbeiteten Vertrag vorlegt. Sollte weiterhin kein Konsens erzielt werden, könnte Wien bilaterale Abkommen mit einzelnen Bundesländern schließen – ein Vorgehen, das Österreichs Migrationslandschaft zersplittern und Rechtsberater bis ins zweite Quartal beschäftigen würde. Unternehmen sollten in der Zwischenzeit die Pressemitteilungen der Länder genau verfolgen, mögliche Rechtskosten einplanen und zusätzliche Vorlaufzeiten in Onboarding-Prozesse einbauen.
Für globale Mobilitätsteams lautet die klare Botschaft: Solange der Konflikt zwischen Bund und Ländern ungelöst bleibt, bleiben Österreichs Asyl- und abhängige Visaprozesse anfällig für plötzliche Regeländerungen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
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