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Frankreich aktualisiert Merkblatt zum Aufenthaltstitel „Talent – Neugründung“

Jan. 20, 2026
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Frankreich aktualisiert Merkblatt zum Aufenthaltstitel „Talent – Neugründung“
Das Welcome-to-France-Portal der Regierung hat am 19. Januar 2026 stillschweigend sein Informationsblatt für die Aufenthaltserlaubnis „Talent – Neugründung“ aktualisiert. Die Änderungen spiegeln die neuen finanziellen Mindestanforderungen wider, die mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns (SMIC) zum 1. Januar einhergehen. Gründer ausländischer Unternehmen müssen nun über ein jährliches Einkommen von mindestens 21.876,40 € – dem aktuellen SMIC – verfügen und eine Investition von 30.000 € in ihr Unternehmen nachweisen.

Die bis zu vier Jahre gültige Aufenthaltserlaubnis richtet sich an Nicht-EU-Unternehmer mit mindestens einem Masterabschluss (oder fünf Jahren Berufserfahrung), die einen tragfähigen Plan zur Gründung oder Übernahme eines französischen Unternehmens vorlegen können. Erfolgreiche Antragsteller profitieren von einer vereinfachten Familienzusammenführung: Ehepartner erhalten eine offene „Talent – Familie“-Erlaubnis und dürfen uneingeschränkt arbeiten.

Frankreich aktualisiert Merkblatt zum Aufenthaltstitel „Talent – Neugründung“


Obwohl die meisten Gehaltsschwellen im Rahmen der Reformen 2023 vom SMIC entkoppelt wurden, bleibt der Unternehmerweg weiterhin an das Mindestlohnniveau gebunden. Die Aktualisierung sichert somit die Wettbewerbsfähigkeit des Programms und passt die Anforderungen an die Lebenshaltungskosten an.

Teams für Unternehmensmobilität sollten beachten, dass die erhöhte Einkommensanforderung die Budgetplanung für Start-up-Entsendungen beeinflussen kann und dass der Investitionsnachweis sowohl Eigenkapitalzuführungen als auch Finanzierungen für Unternehmenskäufe umfassen kann. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis setzt weiterhin den Nachweis der Geschäftstätigkeit und eines Einkommens auf oder über dem SMIC voraus.

Anträge werden weiterhin über die Plattform demarches-simplifiees.fr eingereicht; die Präfekturen melden jedoch Bearbeitungszeiten von 8 bis 10 Wochen, weshalb eine frühzeitige Antragstellung für Gründer mit geplanter Gründung im zweiten Quartal ratsam ist.
Quelle: Welcome to France (French Government)

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