
Um Unternehmen und Reisenden mehr Planungssicherheit zu geben, hat der Rechtsausschuss der französischen Nationalversammlung am 17. Januar einen Gesetzentwurf gebilligt, der Streiks bei öffentlich betriebenen Verkehrsunternehmen auf maximal 30 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Der am 19. Januar 2026 veröffentlichte Entwurf betrifft den Bahnriesen SNCF, den Pariser Metro- und Busbetreiber RATP, die Fluggesellschaft Air France-KLM, Aéroports de Paris sowie die wichtigsten Seehäfen des Landes.
Würde das Gesetz in Kraft treten, müssten Geschäftsführung und Gewerkschaften einen rollierenden „Black-out-Kalender“ erstellen, der Spitzenzeiten wie Schulferien, Prüfungswochen, internationale Messen und Sportveranstaltungen vor Arbeitskämpfen schützt. Nach Erreichen der 30-Tage-Grenze würde eine verpflichtende zweiwöchige Vermittlungsphase beginnen, die Konflikte eher in Richtung Schlichtung als neuer Streiks lenkt.
Vertreter der Geschäftsreisewirtschaft betonen, dass die Obergrenze die Ausgaben für Notfallpläne deutlich senken könnte. Allein die SNCF verzeichnete im Olympiajahr 2025 62 Streiktage, was geschätzte Kosten von 400 Millionen Euro für Umbuchungen, Taxigutscheine und Produktivitätsverluste verursachte. Die Luft- und Raumfahrtgruppe Safran teilte VisaHQ mit, dass sie jährlich fast 2 Millionen Euro für störungsbedingte Kosten aufwendet und erwartet, dass das neue Regelwerk diese Summe halbiert.
Frankreich bemüht sich, nach dem Brexit Investitionen anzuziehen, und wird 2026 die Olympischen Jugend-Winterspiele ausrichten; die Abgeordneten argumentieren, dass planbare Mobilität inzwischen ein Wettbewerbsfaktor sei. Die Gewerkschaften hingegen kritisieren die Maßnahme als „massiven Eingriff“ in das Streikrecht und kündigen eine Beschwerde beim Verfassungsrat an.
Für Manager im Bereich globale Mobilität lautet die Empfehlung, die Starttermine von Einsätzen und Firmenveranstaltungen 2026 mit den geplanten geschützten Zeitfenstern abzugleichen und das kommende Gesetz in Reise- und Umzugskontrakte einzubeziehen. Sollte der Entwurf im Februar den Senat passieren, könnte die Obergrenze noch vor der geschäftigen Osterreisesaison in Kraft treten.
Würde das Gesetz in Kraft treten, müssten Geschäftsführung und Gewerkschaften einen rollierenden „Black-out-Kalender“ erstellen, der Spitzenzeiten wie Schulferien, Prüfungswochen, internationale Messen und Sportveranstaltungen vor Arbeitskämpfen schützt. Nach Erreichen der 30-Tage-Grenze würde eine verpflichtende zweiwöchige Vermittlungsphase beginnen, die Konflikte eher in Richtung Schlichtung als neuer Streiks lenkt.
Vertreter der Geschäftsreisewirtschaft betonen, dass die Obergrenze die Ausgaben für Notfallpläne deutlich senken könnte. Allein die SNCF verzeichnete im Olympiajahr 2025 62 Streiktage, was geschätzte Kosten von 400 Millionen Euro für Umbuchungen, Taxigutscheine und Produktivitätsverluste verursachte. Die Luft- und Raumfahrtgruppe Safran teilte VisaHQ mit, dass sie jährlich fast 2 Millionen Euro für störungsbedingte Kosten aufwendet und erwartet, dass das neue Regelwerk diese Summe halbiert.
Frankreich bemüht sich, nach dem Brexit Investitionen anzuziehen, und wird 2026 die Olympischen Jugend-Winterspiele ausrichten; die Abgeordneten argumentieren, dass planbare Mobilität inzwischen ein Wettbewerbsfaktor sei. Die Gewerkschaften hingegen kritisieren die Maßnahme als „massiven Eingriff“ in das Streikrecht und kündigen eine Beschwerde beim Verfassungsrat an.
Für Manager im Bereich globale Mobilität lautet die Empfehlung, die Starttermine von Einsätzen und Firmenveranstaltungen 2026 mit den geplanten geschützten Zeitfenstern abzugleichen und das kommende Gesetz in Reise- und Umzugskontrakte einzubeziehen. Sollte der Entwurf im Februar den Senat passieren, könnte die Obergrenze noch vor der geschäftigen Osterreisesaison in Kraft treten.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News