
Am 1. Dezember 2025 trat das italienische Gesetz 179/2025 in Kraft – veröffentlicht im Amtsblatt erst vor wenigen Wochen – und machte das Dekret-Gesetz 146/2025 dauerhaft gültig. Damit wurde der rechtliche Rahmen für Arbeits- und Freiwilligentätigkeiten im Bereich Migration grundlegend neu gestaltet. Die Law Library of Congress veröffentlichte am 30. Januar 2026 eine englische Zusammenfassung, die die Details international bekannt machte.
Wesentliche Änderungen: 1) Arbeitgeber müssen nun die Anträge auf Arbeitserlaubnis im Online-Portal des Innenministeriums vorab ausfüllen; die meisten Unternehmen sind auf drei Anträge pro Jahr beschränkt, es sei denn, sie sind akkreditierte Berufsverbände mit höheren Kontingenten. 2) Ausländer, die länger als 60 Tage auf die Ausstellung oder Umwandlung einer Aufenthaltserlaubnis warten, dürfen während der Bearbeitungszeit legal arbeiten. 3) Aufenthaltstitel aus sozialen Schutzgründen (gegen Menschenhandel, Ausbeutung, häusliche Gewalt) können unter definierten Risikobedingungen von sechs auf zwölf Monate verlängert werden.
Quoten für Pflegekräfte: Angesichts der alternden Bevölkerung Italiens erweitert Gesetz 179 die Sonderkontingente für die Beschäftigung von Pflegekräften aus Nicht-EU-Staaten, die ältere oder behinderte Menschen betreuen, und vereinfacht die zuvor umständlichen Verlängerungsverfahren.
Freiwilligenprogramm: Ausländische Staatsangehörige, die in anerkannten gemeinnützigen oder sozial nützlichen Programmen aufgenommen werden, können nun bis zu drei Jahre bleiben. Sponsorenorganisationen unterliegen strengeren Meldepflichten. Zudem dürfen lizenzierte private Arbeitsvermittlungen nun im Ausland rekrutieren, um illegale Vermittler einzudämmen.
Auswirkungen auf Unternehmen: • Personalabteilungen müssen ihre Compliance-Checklisten vor dem nächsten „decreto flussi“-Antragstag aktualisieren. • Unternehmen, die auf Saisonarbeitskräfte angewiesen sind, erhalten mehr Klarheit, müssen aber die strengere Drei-Erlaubnis-Grenze beachten. • Die Möglichkeit, während der Bearbeitung einer Arbeitserlaubnis bereits zu arbeiten, hilft, teure Produktionsausfälle zu vermeiden – besonders in der Agrar- und Gastronomiebranche.
Rechtsberater empfehlen, bestehende Aufenthaltstitel den neuen Kategorien zuzuordnen und die Onboarding-Prozesse entsprechend anzupassen.
Wesentliche Änderungen: 1) Arbeitgeber müssen nun die Anträge auf Arbeitserlaubnis im Online-Portal des Innenministeriums vorab ausfüllen; die meisten Unternehmen sind auf drei Anträge pro Jahr beschränkt, es sei denn, sie sind akkreditierte Berufsverbände mit höheren Kontingenten. 2) Ausländer, die länger als 60 Tage auf die Ausstellung oder Umwandlung einer Aufenthaltserlaubnis warten, dürfen während der Bearbeitungszeit legal arbeiten. 3) Aufenthaltstitel aus sozialen Schutzgründen (gegen Menschenhandel, Ausbeutung, häusliche Gewalt) können unter definierten Risikobedingungen von sechs auf zwölf Monate verlängert werden.
Quoten für Pflegekräfte: Angesichts der alternden Bevölkerung Italiens erweitert Gesetz 179 die Sonderkontingente für die Beschäftigung von Pflegekräften aus Nicht-EU-Staaten, die ältere oder behinderte Menschen betreuen, und vereinfacht die zuvor umständlichen Verlängerungsverfahren.
Freiwilligenprogramm: Ausländische Staatsangehörige, die in anerkannten gemeinnützigen oder sozial nützlichen Programmen aufgenommen werden, können nun bis zu drei Jahre bleiben. Sponsorenorganisationen unterliegen strengeren Meldepflichten. Zudem dürfen lizenzierte private Arbeitsvermittlungen nun im Ausland rekrutieren, um illegale Vermittler einzudämmen.
Auswirkungen auf Unternehmen: • Personalabteilungen müssen ihre Compliance-Checklisten vor dem nächsten „decreto flussi“-Antragstag aktualisieren. • Unternehmen, die auf Saisonarbeitskräfte angewiesen sind, erhalten mehr Klarheit, müssen aber die strengere Drei-Erlaubnis-Grenze beachten. • Die Möglichkeit, während der Bearbeitung einer Arbeitserlaubnis bereits zu arbeiten, hilft, teure Produktionsausfälle zu vermeiden – besonders in der Agrar- und Gastronomiebranche.
Rechtsberater empfehlen, bestehende Aufenthaltstitel den neuen Kategorien zuzuordnen und die Onboarding-Prozesse entsprechend anzupassen.
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