
Neunzehn Schweizer und europäische zivilgesellschaftliche Organisationen – darunter Amnesty International Schweiz und EDRi – veröffentlichten am 4. Februar einen offenen Brief, in dem sie Bern auffordern, die geplanten Änderungen der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) fallen zu lassen.
Der Entwurf würde VPN-Anbieter, Messaging-Apps und soziale Medien, die in der Schweiz tätig sind, verpflichten, Nutzermetadaten bis zu sechs Monate zu speichern und den Strafverfolgungsbehörden zugänglich zu machen. Datenschützer kritisieren die Maßnahme als unverhältnismäßig und verstoße gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur pauschalen Vorratsdatenspeicherung.
Obwohl das Gesetz als Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und Cyberkriminalität dargestellt wird, weisen Mobilitätsexperten auf eine praktische Folge hin: Remote-Mitarbeitende und Entsandte, die auf in der Schweiz gehostete Datenschutzdienste wie Proton Mail oder Threema angewiesen sind, könnten sehen, wie ihre Verbindungsdaten protokolliert und mit Behörden in anderen Jurisdiktionen geteilt werden. Unternehmen, die globalen Datenverkehr aus Datenschutzgründen über Schweizer Rechenzentren leiten, müssen ihre Risikobewertung möglicherweise überdenken.
Die Tech-Firmen Proton und NymVPN drohen bereits damit, Teile ihrer Infrastruktur ins Ausland zu verlagern – eine Warnung, die auch das sichere Messaging-Start-up PrivadoVPN im vergangenen Jahr ausgesprochen hat. Sollte das Gesetz in Kraft treten, könnte dies den Ruf der Schweiz als sicheren Datenstandort erheblich beeinträchtigen – ein wichtiger Faktor für multinationale Hauptsitze und Expats, die das Land wählen.
Das Bundesparlament hat die Änderung vorerst ausgesetzt und eine unabhängige Folgenabschätzung angeordnet, doch das Justizministerium betont, dass eine „gezielte Vorratsdatenspeicherung“ weiterhin im Gespräch bleibt. Mobilitätsverantwortliche sollten wachsam bleiben: Änderungen der Schweizer Datenschutzregelungen können alles beeinflussen – von der Überwachung der Einhaltung von Remote-Arbeitsvorgaben bis hin zur Vertraulichkeit von Einwanderungsakten, die mit externen Rechtsberatern geteilt werden.
Der Entwurf würde VPN-Anbieter, Messaging-Apps und soziale Medien, die in der Schweiz tätig sind, verpflichten, Nutzermetadaten bis zu sechs Monate zu speichern und den Strafverfolgungsbehörden zugänglich zu machen. Datenschützer kritisieren die Maßnahme als unverhältnismäßig und verstoße gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur pauschalen Vorratsdatenspeicherung.
Obwohl das Gesetz als Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und Cyberkriminalität dargestellt wird, weisen Mobilitätsexperten auf eine praktische Folge hin: Remote-Mitarbeitende und Entsandte, die auf in der Schweiz gehostete Datenschutzdienste wie Proton Mail oder Threema angewiesen sind, könnten sehen, wie ihre Verbindungsdaten protokolliert und mit Behörden in anderen Jurisdiktionen geteilt werden. Unternehmen, die globalen Datenverkehr aus Datenschutzgründen über Schweizer Rechenzentren leiten, müssen ihre Risikobewertung möglicherweise überdenken.
Die Tech-Firmen Proton und NymVPN drohen bereits damit, Teile ihrer Infrastruktur ins Ausland zu verlagern – eine Warnung, die auch das sichere Messaging-Start-up PrivadoVPN im vergangenen Jahr ausgesprochen hat. Sollte das Gesetz in Kraft treten, könnte dies den Ruf der Schweiz als sicheren Datenstandort erheblich beeinträchtigen – ein wichtiger Faktor für multinationale Hauptsitze und Expats, die das Land wählen.
Das Bundesparlament hat die Änderung vorerst ausgesetzt und eine unabhängige Folgenabschätzung angeordnet, doch das Justizministerium betont, dass eine „gezielte Vorratsdatenspeicherung“ weiterhin im Gespräch bleibt. Mobilitätsverantwortliche sollten wachsam bleiben: Änderungen der Schweizer Datenschutzregelungen können alles beeinflussen – von der Überwachung der Einhaltung von Remote-Arbeitsvorgaben bis hin zur Vertraulichkeit von Einwanderungsakten, die mit externen Rechtsberatern geteilt werden.
Quelle: TechRadar
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