
Bei einer Abstimmung am 10. Februar 2026 haben die Mitglieder des Europäischen Parlaments zwei miteinander verknüpfte Verordnungen verabschiedet, die die Asylverfahren in Belgien – und in allen anderen EU-Mitgliedstaaten – grundlegend verändern werden. Die erste Verordnung legt die erste EU-weite Liste „sicherer Herkunftsländer“ fest. Darauf stehen unter anderem Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien, die nun als Länder gelten, die ausreichenden Schutz der Menschenrechte bieten. Ein begleitender Text definiert Kriterien für die Einstufung als „sicheres Drittland“, wodurch Behörden Asylsuchende in Länder zurückweisen können, durch die sie nur auf dem Weg nach Europa gereist sind. (apnews.com)
Für das belgische Einwanderungsamt, das im vergangenen Jahr über 39.000 Asylanträge bearbeitet hat, bedeutet diese Änderung eine grundlegende Umstellung. Anträge von Staatsangehörigen der als „sicher“ eingestuften Länder können künftig in beschleunigten Verfahren bearbeitet werden, die nur noch zehn Tage dauern – was die Aufenthaltsdauer der Antragsteller in Belgien während der Prüfung drastisch verkürzt. Das neue Regelwerk gibt Belgien zudem rechtliche Möglichkeiten, Asylbewerbern, die anderswo Schutz hätten suchen können, Leistungen zu verweigern oder zu kürzen. (apnews.com)
Befürworter innerhalb der belgischen Regierung argumentieren, dass die vereinfachte Prüfung den chronischen Druck auf das Fedasil-Aufnahmesystem des Landes lindern wird, dessen Auslastung häufig über 90 % liegt. Außerdem soll die Verkürzung der Verfahren sekundäre Wanderungsbewegungen innerhalb der EU eindämmen und Ressourcen für Menschen mit echtem Schutzbedarf freisetzen. Die liberale MR-Partei begrüßte die Abstimmung bereits als „ein dringend benötigtes Instrument, um die Glaubwürdigkeit des europäischen Asylsystems wiederherzustellen“.
Menschenrechtsorganisationen und mehrere frankophone Parteien warnen jedoch davor, dass der Begriff „Sicherheit“ politisch dehnbar sei. Kritiker weisen darauf hin, dass einige der gelisteten Länder Homosexualität kriminalisieren oder unter periodischen Unruhen leiden, was die Gefahr falscher Rückführungen erhöhe. NGOs in Brüssel befürchten zudem, dass belgische Gerichte mit kurzfristigen Einsprüchen überflutet werden könnten, was die administrativen Entlastungen wieder zunichtemachen könnte.
Die Verordnungen treten im Juni 2026 in Kraft, sodass den belgischen Ministerien weniger als vier Monate bleiben, um die nationale Gesetzgebung anzupassen, Sachbearbeiter zu schulen und IT-Systeme umzustellen. Verantwortliche für globale Mobilität sollten ihre Mitarbeitenden auf strengere Dokumentenkontrollen vorbereiten, insbesondere jene mit Pässen aus den neu gelisteten „sicheren“ Ländern. Arbeitgeber könnten betroffene Beschäftigte dazu ermutigen, frühzeitig Arbeitsgenehmigungen oder firmeninterne Versetzungen mit langfristigem D-Visum zu beantragen, um den kurzen Asylweg ganz zu umgehen.
Für das belgische Einwanderungsamt, das im vergangenen Jahr über 39.000 Asylanträge bearbeitet hat, bedeutet diese Änderung eine grundlegende Umstellung. Anträge von Staatsangehörigen der als „sicher“ eingestuften Länder können künftig in beschleunigten Verfahren bearbeitet werden, die nur noch zehn Tage dauern – was die Aufenthaltsdauer der Antragsteller in Belgien während der Prüfung drastisch verkürzt. Das neue Regelwerk gibt Belgien zudem rechtliche Möglichkeiten, Asylbewerbern, die anderswo Schutz hätten suchen können, Leistungen zu verweigern oder zu kürzen. (apnews.com)
Befürworter innerhalb der belgischen Regierung argumentieren, dass die vereinfachte Prüfung den chronischen Druck auf das Fedasil-Aufnahmesystem des Landes lindern wird, dessen Auslastung häufig über 90 % liegt. Außerdem soll die Verkürzung der Verfahren sekundäre Wanderungsbewegungen innerhalb der EU eindämmen und Ressourcen für Menschen mit echtem Schutzbedarf freisetzen. Die liberale MR-Partei begrüßte die Abstimmung bereits als „ein dringend benötigtes Instrument, um die Glaubwürdigkeit des europäischen Asylsystems wiederherzustellen“.
Menschenrechtsorganisationen und mehrere frankophone Parteien warnen jedoch davor, dass der Begriff „Sicherheit“ politisch dehnbar sei. Kritiker weisen darauf hin, dass einige der gelisteten Länder Homosexualität kriminalisieren oder unter periodischen Unruhen leiden, was die Gefahr falscher Rückführungen erhöhe. NGOs in Brüssel befürchten zudem, dass belgische Gerichte mit kurzfristigen Einsprüchen überflutet werden könnten, was die administrativen Entlastungen wieder zunichtemachen könnte.
Die Verordnungen treten im Juni 2026 in Kraft, sodass den belgischen Ministerien weniger als vier Monate bleiben, um die nationale Gesetzgebung anzupassen, Sachbearbeiter zu schulen und IT-Systeme umzustellen. Verantwortliche für globale Mobilität sollten ihre Mitarbeitenden auf strengere Dokumentenkontrollen vorbereiten, insbesondere jene mit Pässen aus den neu gelisteten „sicheren“ Ländern. Arbeitgeber könnten betroffene Beschäftigte dazu ermutigen, frühzeitig Arbeitsgenehmigungen oder firmeninterne Versetzungen mit langfristigem D-Visum zu beantragen, um den kurzen Asylweg ganz zu umgehen.
Quelle: Associated Press
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