
Die in Dubai ansässige Fluggesellschaft Emirates hat bestätigt, dass ihr täglicher Boeing-777-Flug nach Algier trotz der Kündigung des bilateralen Luftverkehrsabkommens von 2013 durch Algerien in den nächsten zwölf Monaten unverändert fortgesetzt wird. In einer am 13. Februar 2026 veröffentlichten Erklärung teilte die Airline mit, dass Kunden „wie gebucht“ reisen sollten und nannte den 3. Februar 2027 als Datum des letzten planmäßigen Fluges (EK 757) auf der Strecke. (thenationalnews.com)
Diese Klarstellung folgt auf eine Mitteilung der algerischen Regierung in der vergangenen Woche, die Artikel 22 des Abkommens auslöst und eine einjährige Kündigungsfrist in Gang setzt. Die Generaldirektion für Zivilluftfahrt der VAE (GCAA) betonte, dass das Abkommen daher „weiterhin in Kraft“ bleibt und die Luftverkehrsrechte, einschließlich der Vermarktung von Fünftfrequenzrechten und Code-Share-Genehmigungen, bis Anfang 2027 bestehen bleiben.
Für Firmenreisemanager ist der Zeitrahmen entscheidend: Algerien ist ein wichtiger Markt für Kohlenwasserstoffe und Infrastruktur, der fast ausschließlich über den Golf bedient wird. Multinationale Unternehmen haben nun ein klares 12-Monats-Fenster, um alternative Routen zu sichern oder Mobilitätsklauseln in Mitarbeiterverträgen und Projektangeboten neu zu verhandeln. Emirates prüft derweil bereits Ersatzkapazitäten in anderen afrikanischen Regionen und könnte den Slot in Algier nach Schließung der Strecke für lukrativere Märkte in Ostafrika oder Indien nutzen.
Aus Compliance-Sicht sollten Entsandte keine sofortigen Änderungen bei Visa-on-Arrival oder Einfuhrzöllen bei Emirates-Flügen erwarten, doch die Personalabteilungen sollten Reisende darauf hinweisen, dass die politische Lage dynamisch ist und zukünftige Dokumentationsanforderungen beeinflussen könnte. Auch Reiseversicherer könnten ihre Policen anpassen, sobald das offizielle Kündigungsdatum näher rückt.
Diplomatisch zeigt der Fall, wie Veränderungen in bilateralen Luftverkehrsabkommen Mobilitätsprogramme lange vor dem tatsächlichen Wegfall eines Fluges beeinflussen können. Unternehmen mit nordafrikanischen Aktivitäten wird empfohlen, Notfallrouten über Kairo, Tunis oder Istanbul zu testen und GCAA-Mitteilungen auf Zwischenänderungen aufmerksam zu verfolgen.
Diese Klarstellung folgt auf eine Mitteilung der algerischen Regierung in der vergangenen Woche, die Artikel 22 des Abkommens auslöst und eine einjährige Kündigungsfrist in Gang setzt. Die Generaldirektion für Zivilluftfahrt der VAE (GCAA) betonte, dass das Abkommen daher „weiterhin in Kraft“ bleibt und die Luftverkehrsrechte, einschließlich der Vermarktung von Fünftfrequenzrechten und Code-Share-Genehmigungen, bis Anfang 2027 bestehen bleiben.
Für Firmenreisemanager ist der Zeitrahmen entscheidend: Algerien ist ein wichtiger Markt für Kohlenwasserstoffe und Infrastruktur, der fast ausschließlich über den Golf bedient wird. Multinationale Unternehmen haben nun ein klares 12-Monats-Fenster, um alternative Routen zu sichern oder Mobilitätsklauseln in Mitarbeiterverträgen und Projektangeboten neu zu verhandeln. Emirates prüft derweil bereits Ersatzkapazitäten in anderen afrikanischen Regionen und könnte den Slot in Algier nach Schließung der Strecke für lukrativere Märkte in Ostafrika oder Indien nutzen.
Aus Compliance-Sicht sollten Entsandte keine sofortigen Änderungen bei Visa-on-Arrival oder Einfuhrzöllen bei Emirates-Flügen erwarten, doch die Personalabteilungen sollten Reisende darauf hinweisen, dass die politische Lage dynamisch ist und zukünftige Dokumentationsanforderungen beeinflussen könnte. Auch Reiseversicherer könnten ihre Policen anpassen, sobald das offizielle Kündigungsdatum näher rückt.
Diplomatisch zeigt der Fall, wie Veränderungen in bilateralen Luftverkehrsabkommen Mobilitätsprogramme lange vor dem tatsächlichen Wegfall eines Fluges beeinflussen können. Unternehmen mit nordafrikanischen Aktivitäten wird empfohlen, Notfallrouten über Kairo, Tunis oder Istanbul zu testen und GCAA-Mitteilungen auf Zwischenänderungen aufmerksam zu verfolgen.
Quelle: The National