
Die saudischen Behörden haben am 15. Februar eine neue Warnung herausgegeben: Besucher, die ihre Visa überschreiten – sowie die Sponsoren, die dies nicht melden – müssen nun mit Geldstrafen von bis zu 50.000 SR (ca. 11 Lakh INR), Gefängnisstrafen und Abschiebung rechnen. Diese Maßnahme folgt auf eine Inspektionswelle, bei der im islamischen Monat Rajab fast 20.000 Verwaltungsmaßnahmen registriert wurden.
Indische Gemeinschaftsgruppen in Riad und Dschidda berichten, dass die verschärfte Haltung besonders kleine Bauunternehmen trifft, die regelmäßig kurzfristige Techniker aus Indien mit Geschäftsbesuchervisa beschäftigen. Viele versäumen es, Ausreiseberichte einzureichen, wenn Projekte sich verzögern, was sowohl den Sponsor als auch den Arbeiter gemäß Artikel 32 des Aufenthaltsgesetzes strafbar macht.
Unternehmen werden dazu angehalten, wöchentlich ihre Iqama- und Besuchervisadaten zu überprüfen, elektronische Kopien von Aus- und Wiedereinreisegenehmigungen aufzubewahren und das Absher-Portal zu nutzen, um Verzögerungen proaktiv zu melden. Einwanderungsberater empfehlen zudem, Vertragsklauseln einzufügen, die indische Dienstleister für Bußgelder bei Visaüberschreitungen ihrer Mitarbeiter haftbar machen.
Die Verschärfung erfolgt im Zuge der beschleunigten Arbeitsmarktreformen im Rahmen der Vision 2030 Saudi-Arabiens. Experten erwarten, dass strengere Kontrollen bald auch in den Golfstaaten wie den VAE und Katar eingeführt werden, die ähnliche Strafregelungen innerhalb eines Jahres übernehmen dürften. Indische Personalvermittler müssen daher mit höheren Prüfkosten rechnen, profitieren aber von klareren, digitalisierten Meldewegen, die willkürliche Festnahmen von Arbeitern reduzieren.
Indische Gemeinschaftsgruppen in Riad und Dschidda berichten, dass die verschärfte Haltung besonders kleine Bauunternehmen trifft, die regelmäßig kurzfristige Techniker aus Indien mit Geschäftsbesuchervisa beschäftigen. Viele versäumen es, Ausreiseberichte einzureichen, wenn Projekte sich verzögern, was sowohl den Sponsor als auch den Arbeiter gemäß Artikel 32 des Aufenthaltsgesetzes strafbar macht.
Unternehmen werden dazu angehalten, wöchentlich ihre Iqama- und Besuchervisadaten zu überprüfen, elektronische Kopien von Aus- und Wiedereinreisegenehmigungen aufzubewahren und das Absher-Portal zu nutzen, um Verzögerungen proaktiv zu melden. Einwanderungsberater empfehlen zudem, Vertragsklauseln einzufügen, die indische Dienstleister für Bußgelder bei Visaüberschreitungen ihrer Mitarbeiter haftbar machen.
Die Verschärfung erfolgt im Zuge der beschleunigten Arbeitsmarktreformen im Rahmen der Vision 2030 Saudi-Arabiens. Experten erwarten, dass strengere Kontrollen bald auch in den Golfstaaten wie den VAE und Katar eingeführt werden, die ähnliche Strafregelungen innerhalb eines Jahres übernehmen dürften. Indische Personalvermittler müssen daher mit höheren Prüfkosten rechnen, profitieren aber von klareren, digitalisierten Meldewegen, die willkürliche Festnahmen von Arbeitern reduzieren.
Quelle: The Times of India
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