
In einem bedeutenden Urteil zum Thema Menschenrechte vom 20. Februar wies das Berufungsgericht den Versuch des Innenministers zurück, eine Entscheidung eines Tribunals aufzuheben, die die Abschiebung von „KS“, einem afghanischen Staatsangehörigen, der als Kind ins Vereinigte Königreich kam und später als Opfer von Menschenhandel anerkannt wurde, verhinderte. Das Gericht bestätigte die Feststellung, dass eine Abschiebung gegen die Artikel 2 und 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen würde, aufgrund von KS’ posttraumatischer Belastungsstörung und der Gefahr einer erneuten Ausbeutung. Das Urteil kritisiert das Innenministerium dafür, dass es auf der ersten Instanzsebene keine Einwände gegen medizinische Gutachten und Länderberichte erhoben hat, und bekräftigt das Berufungsprinzip, dass spezialisierte Einwanderungstribunale bei angemessener Begründung Respekt verdienen. Juristen gehen davon aus, dass die Entscheidung zahlreiche anhängige Berufungen von afghanischen Rückkehrern beeinflussen wird, von denen viele unter der Taliban-Herrschaft mit einer Verschlechterung der Sicherheitslage konfrontiert sind. Für globale Mobilitätsteams unterstreicht der Fall die verstärkte Prüfung von Abschiebungsversuchen bei langjährig ansässigen Mitarbeitenden mit komplexen Asylgeschichten. Arbeitgeber, die afghanische Mitarbeitende sponsern, sollten mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen und darauf vorbereitet sein, Schutznachweise vorzulegen, falls gegen Mitarbeitende Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen werden. Das Urteil verdeutlicht zudem die potenziellen Kosten von Rechtsstreitigkeiten für das Innenministerium, das in den letzten Monaten mehrere prominente Berufungen verloren hat. Beobachter erwarten, dass die Regierung ihre Richtlinien zu afghanischen Abschiebungen überarbeiten wird, wobei freiwillige Rückkehr oder alternative legale Wege wie die Afghan Relocations and Assistance Policy (ARAP) Priorität erhalten könnten.
Quelle: Garden Court Chambers