
Annie, eine 53-jährige Britin, die in den Niederlanden lebt, ging davon aus, dass ihr niederländischer Pass ihr die Heimreise ermöglicht, während ihr britischer Pass erneuert wird. Am 20. Februar erfuhr sie jedoch, dass ab dem 25. Februar Doppelstaatsbürger bei Flügen nach Großbritannien entweder einen britischen (oder irischen) Pass oder ein Zertifikat über die Berechtigung im Wert von 589 £ vorlegen müssen. Diese Regel ist Teil der britischen Initiative für eine vollständig digitale Grenzkontrolle, die mit der Einführung elektronischer Reisegenehmigungen (ETAs) für visumfreie Staatsangehörige und elektronischer Visa für alle anderen einhergeht. Da britische Staatsbürger keinen ETA-Antrag stellen können, gelten Doppelstaatsbürger ohne gültigen britischen Pass nun als „visumfreie“ Ausländer, und Fluggesellschaften riskieren Bußgelder, wenn sie diese befördern. Der ehemalige Brexit-Minister David Davis hat Innenministerin Shabana Mahmood in einem Schreiben eine Übergangsfrist gefordert und die Regelung als „inakzeptable Hürde für das Rückkehrrecht der Bürger“ bezeichnet. Auch die Liberaldemokraten unterstützen diese Forderung und warnen, dass Hunderte von Briten im Ausland familiäre Notfälle oder sogar Beerdigungen verpassen könnten, während sie auf die oft länger als die beworbenen drei Wochen dauernde Passerneuerung des HM Passport Office warten. Fluggesellschaften arbeiten eilig an der Aktualisierung ihrer Systeme. Einige, darunter British Airways und easyJet, geben an, vorerst abgelaufene britische Pässe zusammen mit einem gültigen ausländischen Pass zu akzeptieren, bis die Haftungsrichtlinien für die Beförderer geklärt sind. Reise-Risikomanager sollten Mitarbeiter mit Doppelstaatsbürgerschaft dazu anhalten, jetzt die Gültigkeit ihrer Pässe zu überprüfen und gegebenenfalls beschleunigte Erneuerungsverfahren zu nutzen. Langfristig befürchten Unternehmen, dass die Regelung Pendlerentsendungen in Europa erschweren wird. Mitarbeiter mit Doppelstaatsbürgerschaft, die zwischen Amsterdam und London pendeln, müssen künftig zwei Pässe mitführen und die Erneuerungszyklen genau im Blick behalten – was den administrativen Aufwand bei sonst unkomplizierten innerbetrieblichen Versetzungen erhöht.
Quelle: The Guardian