
In einer kurzfristigen Zugeständnis, das The Independent am 20. Februar enthüllte, hat das Innenministerium den Fluggesellschaften mitgeteilt, dass sie nach eigenem Ermessen abgelaufene britische Pässe, die bis ins Jahr 1989 ausgestellt wurden, akzeptieren dürfen, sofern sie zusammen mit einem gültigen ausländischen Pass aus einem visumfreien Land vorgelegt werden. Diese vorübergehende Regelung soll massive Reisebeeinträchtigungen verhindern, wenn ab dem 25. Februar Doppelstaatsbürger dem britischen Electronic Travel Authorisation (ETA)-System unterliegen. Bisher verlangten die Regierungsrichtlinien, dass Doppelstaatsbürger entweder einen aktuellen britischen Pass oder ein kostenpflichtiges Certificate of Entitlement vorlegen. Fluggesellschaften drohten bei Nichteinhaltung Bußgelder von bis zu 10.000 Pfund pro Passagier. Branchenkreise berichten, dass die späte Änderung auf intensives Lobbying von Fluggesellschaften zurückgeht, die befürchteten, Passagieren mit bereits gekauften Tickets für die Halbjahresferien das Boarding verweigern zu müssen. Die Maßnahme ist optional: Airlines wie British Airways, Lufthansa und Virgin Atlantic akzeptieren die Kombination aus abgelaufenem Pass und gültigem ausländischem Pass, während andere – insbesondere Billig- und Nicht-UK-Fluggesellschaften – die Regelung noch prüfen. Mobilitätsmanager sollten daher vor Buchungen die jeweilige Airline-Politik bestätigen und Reisende nach Möglichkeit dazu anhalten, einen Nachweis über eine laufende Passverlängerung mitzuführen. Die Entwicklung verdeutlicht die anhaltenden Startschwierigkeiten beim Übergang Großbritanniens zu einer digitalen Grenzkontrolle. Beteiligte fordern klarere Kommunikation und eine offizielle Übergangsphase, um zu verhindern, dass Bürger ungewollt im Ausland stranden. Das HM Passport Office wurde zudem aufgefordert, die Bearbeitung von Passverlängerungen für Doppelstaatsbürger in den kommenden Wochen zu priorisieren.
Quelle: The Independent