Polen verabschiedet wegweisendes Gesetz zur schrittweisen Abschaffung des „Sondergesetzes“ von 2022 für ukrainische Flüchtlinge
Kostenlose Gesundheitsversorgung für die meisten erwachsenen ukrainischen Flüchtlinge endet am 5. März – neue Regelungen erklärt
Erstmals seit 2011 verlassen mehr Polen Schweden, als ankommen, zeigen Daten von SCB
Neueste Nachrichten
Polens Arbeitslosenquote im Januar sinkt leicht auf 4,9 % – Behörden prüfen Quoten für ausländische Arbeitskräfte
Laut am 24. Februar 2026 veröffentlichten GUS-Daten liegt die Arbeitslosenquote in Polen im Januar bei 4,9 Prozent, was die anhaltenden Arbeitskräftemängel in wichtigen Industriegebieten unterstreicht. Unternehmen fordern höhere Kontingente für ausländische Arbeitskräfte und eine schnellere Bearbeitung von Genehmigungen, während Mobilitätsteams mit längeren Vorlaufzeiten für Einsätze ab Mitte 2026 rechnen sollten.
Polen hebt „Sondergesetz“ auf und integriert ukrainische Flüchtlinge in EU-weites temporäres Schutzsystem
Polen hat ein Gesetz verabschiedet, das das eigenständige Sondergesetz für ukrainische Flüchtlinge beendet. Ab dem 5. März 2026 fallen Ukrainer unter die reguläre EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz und verlieren mehrere beschleunigte Vorteile, während ihr legaler Aufenthalt bis zum 4. März 2027 verlängert wird. Arbeitgeber müssen ukrainische Mitarbeiter auf die regulären polnischen Arbeitserlaubnisregelungen umstellen und eine PESEL-Registrierung innerhalb von 30 Tagen sicherstellen. Die Änderung markiert eine einheitlichere – aber strengere – Einwanderungspolitik für Geschäftsreisende und Entsandte.
UNHCR veröffentlicht am 23. Februar Bulletin zum Schutzsektor mit Überblick über Polens Einwanderungsreformen 2026
Das juristische Update des UNHCR vom 23. Februar fasst die raschen Änderungen der Einwanderungsgesetze in Polen für 2026 zusammen. Highlights: Das Sondergesetz endet am 5. März; ab dem 1. Juli ist MOS 2.0 der einzige Antragsweg; die Gebühren für nationale Visa steigen ab dem 1. März auf 200 €; und die Grenzkontrollen zu Deutschland und Litauen bleiben bis April bestehen. Das Bulletin dient zugleich als Checkliste für Arbeitgeber, die Mitarbeiter nach Polen entsenden oder innerhalb des Landes versetzen.
Senatsausschuss warnt vor „MOS 2.0-Krise“, während digitales Wohnsitzsystem in letzte Testphase eintritt
Bei einer Anhörung im Senat am 23. Februar bestätigten Beamte, dass MOS 2.0 – das rein digitale Portal für Aufenthaltserlaubnisse – am 1. Juli 2026 starten wird und die Gebühren für Arbeitserlaubnisse ab dem 1. Mai deutlich steigen. Mit 800.000 Altakten, die noch gescannt werden müssen, stehen die Woiwodschaften vor einer Kapazitätskrise. Arbeitgeber sollten Verlängerungen frühzeitig beantragen, elektronische Unterschriften für ihre Mitarbeiter einholen und höhere staatliche Gebühren einplanen.