Brasilien gewährt acht Ländern visafreien Eintritt – behält jedoch das E-Visum für Amerikaner bei
Portugal stellt postalische Visumanträge ein – Brasilianer müssen nun persönlich vorsprechen
Luftraumkrise im Nahen Osten trifft Brasilien: Qatar Airways, American Airlines und United streichen Flüge nach São Paulo
Neueste Nachrichten
Brasilianischer Senat ratifiziert EU-Mercosur-Handelspakt und ebnet Weg für reibungslosere Unternehmensmobilität
Der brasilianische Senat ratifizierte am 4. März 2026 das Handelsabkommen zwischen der EU und Mercosur und beseitigte damit die letzte gesetzgeberische Hürde in Brasília. Über die Zollsenkungen hinaus erleichtert das Abkommen kurzfristige Geschäftsreisen und die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Brasilien und der EU. Unternehmen sollten sich daher auf ein höheres Auftragsvolumen und neue Compliance-Verfahren einstellen, sobald die vorläufige Anwendung beginnt.
Brasilien und Europäische Union schließen aktualisiertes Abkommen zur Visafreiheit für Kurzaufenthalte ab
Das Dekret 12.864 verkündet das aktualisierte Abkommen zwischen Brasilien und der EU zur visumfreien Kurzzeitaufenthalten. Es garantiert Inhabern regulärer brasilianischer und EU-Pässe einen visumfreien Aufenthalt von bis zu 90 Tagen und definiert klar die zulässigen Aktivitäten für Geschäftsreisende. Die einheitliche 90/180-Tage-Regelung erleichtert Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften, doch Firmen sollten sich auf eine strenge elektronische Ausreisekontrolle einstellen, sobald das EU-Einreise-/Ausreisesystem in Betrieb geht.
Brasilien öffnet visafreien Zugang für acht neue Märkte, darunter China, Frankreich und Irland
Brasilien hebt ab dem 24. Februar 2026 die Visapflicht für Kurzaufenthalte für Staatsbürger aus acht Ländern auf – China, Dänemark, Frankreich, Ungarn, Irland, Jamaika, St. Lucia und die Bahamas. Fluggesellschaften und Hotels haben ihre Kapazitäten bereits erhöht, und Branchenexperten prognostizieren einen Schub von 4,2 Milliarden R$ für den brasilianischen Markt für Meetings und Veranstaltungen. Arbeitgeber müssen jedoch weiterhin die 90-Tage-Grenze überwachen und Arbeitserlaubnisse für bezahlte Tätigkeiten einholen.
Kooperationsabkommen zwischen Brasilien und Mexiko im Zollwesen verspricht schnellere Grenzabfertigung für Reisende in der Lieferkette
Das Dekret 12.862 aktiviert den Zollkooperationsvertrag zwischen Brasilien und Mexiko, der gemeinsame AEO-Schnellspuren und digitale Vorabfreigaben einführt. Dadurch werden die Inspektionszeiten für Fracht und das begleitende Fachpersonal erheblich verkürzt. Mobilitätsteams profitieren von neuen elektronischen „Zollbegleiter-Ausweisen“, müssen jedoch erweiterte Pflichten zur Datenweitergabe erfüllen.
Protokoll zum Steuerabkommen zwischen Chile und Brasilien senkt Quellensteuer für entsandte Mitarbeiter
Das Dekret 12.863 ändert das Steuerabkommen zwischen Brasilien und Chile, senkt die Quellensteuer auf technische Dienstleistungen auf 10 % und klärt die steuerliche Behandlung von Fern- und Kurzzeiteinsätzen. Multinationale Unternehmen können dadurch ihre Einsatzkosten senken, müssen jedoch ihre Zeiterfassung verbessern, da für 2027 gemeinsame Prüfungen geplant sind.
Polen-Abkommen besiegelt Brasiliens Steuerabkommen-Aktualisierung für 2026
Brasilien und Polen haben mit dem Dekret 12.865 ihren ersten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, das Quellensteuersätze senkt und die Behandlung von Aktienoptionen sowie Renteneinkünften für grenzüberschreitend tätige Mitarbeiter klärt. Obwohl das Abkommen Einsparungen bei Entsendungen verspricht, müssen Unternehmen sich auf die strenge Missbrauchsprüfung in Polen einstellen.