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Polen-Abkommen besiegelt Brasiliens Steuerabkommen-Aktualisierung für 2026

März 4, 2026
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Polen-Abkommen besiegelt Brasiliens Steuerabkommen-Aktualisierung für 2026
Abschließend zu einer Reihe von Veröffentlichungen im Amtsblatt ratifiziert das Dekret Nr. 12.865 vom 3. März 2026 Brasiliens erstes Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen. Das Abkommen orientiert sich am neuesten OECD-Standard und sieht für Mobilitätsexperten wichtige Regelungen vor: Einkünfte von Pensionsfonds sind befreit, und Gewinne aus Aktienoptionen werden nur im Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers besteuert, sofern die Option nach dem Wegzug ausgeübt wird. Für brasilianische Automobilzulieferer in der Sonderwirtschaftszone Katowice begrenzt das Abkommen die polnische Quellensteuer auf Lizenzgebühren auf 10 % und auf Zinsen auf 8 %, statt der regulären 20 %. Entsendepakete mit vom Arbeitgeber gestelltem Wohnraum werden als Einkünfte aus unselbständiger Arbeit und nicht als Einkünfte aus Immobilien behandelt, was eine steuerliche Grauzone und damit verbundene Ausgleichskosten eliminiert. Das Abkommen enthält zudem einen Missbrauchsvorbehalt in Form eines „Principal-Purpose-Tests“. Steuerabteilungen im Personalwesen müssen daher den wirtschaftlichen Zweck von Entsendungen, etwa Wissenstransfer, sorgfältig dokumentieren, um eine Umqualifizierung aggressiver Steueroptimierung zu vermeiden. Deloitte Warschau weist darauf hin, dass die polnische Steuerbehörde bereits eine Einheit zur Überwachung des Abkommens eingerichtet hat, die brasilianische Expat-Erklärungen genau prüfen wird. Das Inkrafttreten erfolgt nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden; der polnische Sejm wird voraussichtlich bis Juni abstimmen, womit ein realistisches Wirksamkeitsdatum der 1. Januar 2027 ist.
Quelle: Diário Oficial da União / Lippert Advogados

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