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Brasilien und Europäische Union schließen aktualisiertes Abkommen zur Visafreiheit für Kurzaufenthalte ab

März 4, 2026
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Brasilien und Europäische Union schließen aktualisiertes Abkommen zur Visafreiheit für Kurzaufenthalte ab
Der brasilianische Präsident Luiz Inácio Lula da Silva hat das Dekret Nr. 12.864 unterzeichnet, das am 3. März 2026 im Diário Oficial da União veröffentlicht wurde und formell ein aktualisiertes visumfreies Abkommen mit der Europäischen Union verkündet. Das Instrument ändert die bilaterale Kurzaufenthaltsregelung von 2012 und bringt deren Formulierungen in Einklang mit dem Schengen-Recht, wodurch Inhabern gewöhnlicher brasilianischer Reisepässe weiterhin die Einreise in die 27 EU-Mitgliedstaaten für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ohne Visum ermöglicht wird – und umgekehrt für EU-Reisende nach Brasilien.

Der neue Text beseitigt eine Reihe von Auslegungsnotizen, die zuvor Unsicherheiten für Grenzgänger, digitale Nomaden und Mitarbeiter mit Einsätzen in beiden Ländern geschaffen hatten. Insbesondere wird klargestellt, dass kurzfristige geschäftliche Tätigkeiten wie die Teilnahme an Vorstandssitzungen, Vertragsverhandlungen oder Schulungen von der Visumfreiheit gedeckt sind, sofern sie nicht von einer europäischen Organisation vergütet werden. Damit entsprechen die Regeln den EU-Richtlinien zu „zulässigen Geschäftsbesuchertätigkeiten“.

Brasilien und Europäische Union schließen aktualisiertes Abkommen zur Visafreiheit für Kurzaufenthalte ab


Für brasilianische Unternehmen mit Kontinentalaktivitäten beseitigt das Dekret ein bisheriges Compliance-Risiko: Frühere Vorschriften begrenzten die Aufenthaltsdauer in EU-Ländern, die Schengen noch nicht vollständig umgesetzt hatten (Bulgarien, Rumänien, Zypern), auf separate 90-Tage-Zeiträume. Der nun konsolidierte Rahmen zählt das gesamte EU-Gebiet für die 90/180-Tage-Regel, was die Reiseüberwachung vereinfacht und unbeabsichtigte Überschreitungen reduziert.

Immigrationsberater empfehlen dennoch, weiterhin sorgfältige Ein- und Ausreisebelege aufzubewahren, da einige Mitgliedstaaten die brasilianischen Passstempel noch nicht digitalisiert haben. Mit dem erwarteten Start des EU-weiten Ein- und Ausreisesystems (EES) im Oktober 2026 werden Überziehungen automatisch mit Bußgeldern und mehrjährigen Einreiseverboten geahndet. Arbeitgeber werden daher dringend gebeten, die Reisedaten ihrer entsandten Mitarbeiter vor dem „Big Bang“ des EES zu überprüfen.

Das Abkommen tritt am ersten Tag des sechsten Monats nach dem Austausch der endgültigen diplomatischen Noten zwischen Brasilien und der EU in Kraft, die die nationale Ratifizierung bestätigen. Dies bedeutet, dass Mobilitätsmanager in Unternehmen mit einer vollständigen Wirksamkeit ab etwa dem 1. September 2026 rechnen sollten.
Quelle: Diário Oficial da União / Lippert Advogados

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