
Ebenfalls am 3. März 2026 veröffentlicht, verkündet das Dekret Nr. 12 863 ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Brasilien und Chile von 2003. Die Überarbeitung senkt die maximale Quellensteuer auf grenzüberschreitende Gebühren für technische Dienstleistungen von 15 % auf 10 % und führt einen Artikel ein, der Arbeitstage im Homeoffice außerhalb des Gastlandes anerkennt – ein wichtiger Schritt für die wachsende Gruppe brasilianischer „Nearshore“-Berater, die von Büros in Porto Alegre aus Projekte im Bergbau und Fintech in Santiago unterstützen. Für Entsandte auf Kurzzeitprojekten (unter 183 Tagen innerhalb von 12 Monaten) bestätigt das Protokoll die ausschließliche Besteuerung im Wohnsitzstaat und beseitigt damit die bisherige Pflicht zur Registrierung in Chile, selbst bei kurzen Einsätzen. Auch mitreisende Ehepartner mit freiberuflichen Einkünften profitieren von einer neuen Klausel zu „sonstigen Einkünften“, die klarstellt, dass nicht-gewerbliche digitale Dienstleistungen (z. B. Remote-Grafikdesign) nur im Wohnsitzstaat besteuert werden. Die Steuerabteilungen der Unternehmen sollten ihre Kostenkalkulationen für Entsendungen aktualisieren: Simulationen von EY Brasilien zeigen Einsparpotenziale von bis zu 9.600 US-Dollar pro sechsmonatigem Einsatz bei einem Gesamtpaket von 160.000 US-Dollar. Dennoch plant der chilenische Fiskus ab 2027 gemeinsame Compliance-Prüfungen; eine sorgfältige Zeiterfassung bleibt daher unerlässlich. Das Protokoll tritt am 1. Januar des Jahres nach den Ratifizierungsbenachrichtigungen in Kraft, sodass praktische Änderungen voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 gelten.
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