
Das Verwaltungsgericht Nantes hat am 4. März (Az. 2603757) entschieden, dass das französische Innenministerium sein Konsulat in Moroni, Komoren, angewiesen hat, einem langjährigen Bewohner, dem zuvor die Einreise verweigert wurde, ein Rückkehrvisum zu erteilen. Der Antragsteller hatte eine einstweilige Aussetzung der Ablehnung vom Oktober 2025 beantragt; der kurzfristige Rückzieher des Ministeriums machte das Verfahren hinfällig, doch der Richter verurteilte den Staat zur Zahlung von 550 € Anwaltskosten. Obwohl die Entscheidung prozedural ist, verdeutlicht sie den zunehmenden Einsatz von Eilverfahren (référé-suspension) durch ausländische Bewohner und Arbeitgeber, um gegen konsularische Verzögerungen vorzugehen. Nantes ist die französische Spezialgerichtsbarkeit für Visafragen und bearbeitete 2025 über 4.200 solcher Fälle – ein Anstieg von 17 % gegenüber dem Vorjahr, bedingt durch strengere Dokumentenkontrollen und Personalengpässe in den Auslandsvertretungen. Für Mobility-Manager ist die Botschaft klar: Wenn wichtige Mitarbeiter im Ausland festhängen, kann ein schneller gerichtlicher Schritt innerhalb weniger Tage eine administrative Reaktion erzwingen. Anwälte warnen jedoch, dass der Erfolg oft davon abhängt, sowohl die Dringlichkeit – etwa verpasste Arbeitsbeginntermine – als auch ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ablehnung nachzuweisen. Das Innenministerium hat inzwischen bekräftigt, seine Visaplattform im Ausland zu optimieren und bis zum vierten Quartal 2026 eine 48-Stunden-Beschwerdefrist für geschäftskritische Talent-Pass- und ICT-Visa einzuführen. Bis dahin sollten Unternehmen mit möglichen Rechtsstreitkosten rechnen und eventuelle Ablehnungen in die Zeitplanung von Entsendungen einbeziehen. Das Urteil unterstreicht zudem die Bedeutung einer lückenlosen Dokumentation: In diesem Fall gab das Ministerium nach, nachdem der Antragsteller zusätzliche Nachweise über seine Aufenthaltsrechte vorgelegt hatte, und vermied so eine mögliche gerichtliche Sanktion.
Quelle: Doctrine legal database