
Das Finanzministerium hat am 9. März stillschweigend die Durchführungsrichtlinien zum neuen Gesetz über die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen Zyperns 194(I)/2025 veröffentlicht und damit den 24-tägigen Countdown bis zum Inkrafttreten des Rahmens am 2. April 2026 gestartet. Das Gesetz setzt die EU-Verordnung 2019/452 um und schafft ein verpflichtendes Meldeverfahren für Investoren, die „kritische oder sensible“ zypriotische Vermögenswerte erwerben, darunter Häfen, Energieinfrastruktur, Unternehmen mit Doppelverwendungs-Technologie sowie bestimmte Immobilienprojekte in der Nähe von Militärzonen.
Warum das für Mobilität wichtig ist – Obwohl es sich nicht um ein Einwanderungsgesetz handelt, wird das Prüfverfahren mit den beschleunigten Aufenthaltserlaubnissen Zyperns für leitende Angestellte und hochqualifizierte Mitarbeiter von Unternehmen mit ausländischem Interesse interagieren. Personalabteilungen, die Neugründungen oder M&A-Integrationen planen, benötigen nun eine FDI-Freigabe, bevor sie Personalübernahmen, Büroanmietungen oder innerbetriebliche Arbeitserlaubnisanträge gemäß Verordnung 6(2) abschließen können.
Wesentliche Bestimmungen verlangen von Investoren außerhalb der EU/EWR oder der Schweiz die Einreichung eines detaillierten Fragebogens zu den wirtschaftlich Berechtigten, Finanzierungsquellen und möglichen Sicherheitsrisiken. Die Prüfbehörde im Finanzministerium hat 45 Tage Zeit für eine Entscheidung, die bei komplexen Fällen auf 90 Tage verlängert werden kann. Ohne Genehmigung abgeschlossene Transaktionen können mit Bußgeldern von bis zu 1 Million Euro belegt werden, im Extremfall drohen Rückabwicklungsanordnungen.
Für multinationale Unternehmen, die Zypern als EU-Zugang nach dem Brexit ins Auge fassen, wird die größte operative Herausforderung die zeitliche Abfolge sein. Rechtsexperten empfehlen, die FDI-Meldung parallel zu Firmengründungen und Einwanderungsplanungen zu starten, damit die Anträge auf Aufenthaltserlaubnis sofort nach Erhalt der Freigabe eingereicht werden können.
Nächste Schritte – Das Ministerium plant für den 19. März ein Webinar für ausländische Handelskammern und wird eine FAQ in englischer Sprache veröffentlichen. Unternehmen, die bereits in Zypern tätig sind, sollten ihre Expansionspläne – etwa Datenzentrumserweiterungen oder neue Logistikzentren – prüfen, um festzustellen, ob anstehende Investitionen eine Meldepflicht auslösen.
Warum das für Mobilität wichtig ist – Obwohl es sich nicht um ein Einwanderungsgesetz handelt, wird das Prüfverfahren mit den beschleunigten Aufenthaltserlaubnissen Zyperns für leitende Angestellte und hochqualifizierte Mitarbeiter von Unternehmen mit ausländischem Interesse interagieren. Personalabteilungen, die Neugründungen oder M&A-Integrationen planen, benötigen nun eine FDI-Freigabe, bevor sie Personalübernahmen, Büroanmietungen oder innerbetriebliche Arbeitserlaubnisanträge gemäß Verordnung 6(2) abschließen können.
Wesentliche Bestimmungen verlangen von Investoren außerhalb der EU/EWR oder der Schweiz die Einreichung eines detaillierten Fragebogens zu den wirtschaftlich Berechtigten, Finanzierungsquellen und möglichen Sicherheitsrisiken. Die Prüfbehörde im Finanzministerium hat 45 Tage Zeit für eine Entscheidung, die bei komplexen Fällen auf 90 Tage verlängert werden kann. Ohne Genehmigung abgeschlossene Transaktionen können mit Bußgeldern von bis zu 1 Million Euro belegt werden, im Extremfall drohen Rückabwicklungsanordnungen.
Für multinationale Unternehmen, die Zypern als EU-Zugang nach dem Brexit ins Auge fassen, wird die größte operative Herausforderung die zeitliche Abfolge sein. Rechtsexperten empfehlen, die FDI-Meldung parallel zu Firmengründungen und Einwanderungsplanungen zu starten, damit die Anträge auf Aufenthaltserlaubnis sofort nach Erhalt der Freigabe eingereicht werden können.
Nächste Schritte – Das Ministerium plant für den 19. März ein Webinar für ausländische Handelskammern und wird eine FAQ in englischer Sprache veröffentlichen. Unternehmen, die bereits in Zypern tätig sind, sollten ihre Expansionspläne – etwa Datenzentrumserweiterungen oder neue Logistikzentren – prüfen, um festzustellen, ob anstehende Investitionen eine Meldepflicht auslösen.
Quelle: Ministry of Finance (Gov.cy)