
Britische Reisende, die in die Schweiz unterwegs sind, müssen sich auf neue Compliance-Hürden einstellen, nachdem das britische Außen-, Commonwealth- und Entwicklungsministerium (FCDO) am 10. März 2026 eine aktualisierte Reisehinweis veröffentlicht hat. Die Mitteilung weist auf zwei bevorstehende Änderungen hin, die Mobilitätsmanager bei der Reiseplanung berücksichtigen müssen:
1. Passgültigkeitsregeln – Britische Pässe müssen innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein und mindestens drei Monate über das Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein. Fluggesellschaften sind verpflichtet, Passagieren, die diese strengeren Anforderungen nicht erfüllen, das Boarding zu verweigern.
2. Ein- und Ausreisesystem (EES) – Ab dem 10. April 2026 ersetzen die Schweiz und die meisten anderen Schengen-Staaten die bisherige Stempelung im Pass durch eine biometrische Registrierung (Fingerabdrücke und Gesichtserkennung) sowie eine automatisierte Berechnung der Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Grenzbeamte können in Echtzeit sehen, wie lange sich ein Nicht-EU-Besucher bereits im Schengen-Raum aufgehalten hat und ob er bei früheren Reisen die Aufenthaltsdauer überschritten hat.
Obwohl die Schweiz das EES bereits im Oktober letzten Jahres an den Flughäfen Basel und Genf getestet und im November auf den Flughafen Zürich ausgeweitet hat, wird der Start im April voraussichtlich zu längeren Wartezeiten führen, da Erstregistrierungen erfasst werden. Der Reisehinweis empfiehlt, frühzeitig anzureisen, mit Staus an den Nicht-EU-Schaltern zu rechnen und die Check-in-Anforderungen der Fluggesellschaften vorab zu prüfen, da bei der Beförderung nicht konformer Passagiere neue Bußgelder drohen.
Für Unternehmen besteht das unmittelbarste Risiko in unbeabsichtigtem Überziehen der Aufenthaltsdauer. Tagesausflügler, die für Meetings nach Frankreich oder Deutschland reisen und anschließend in die Schweiz zurückkehren, müssen damit rechnen, dass jede Grenzüberquerung nun erfasst wird. Mobilitätsteams wird geraten, Reiseverläufe zu überprüfen und automatisierte Schengen-Tageszähler einzuführen, um Strafen zu vermeiden, die bis zu mehrjährigen Einreiseverboten führen können.
Die Schweizer Behörden synchronisieren das EES mit dem geplanten e-ID-Programm des Landes, dessen Einführung nun auf Dezember 2026 verschoben wurde. Dieses wird es Bewohnern und Vielreisenden ermöglichen, ihre Berechtigungsnachweise in einer digitalen Brieftasche zu speichern. Bis dahin werden biometrische Kioske und manuelle Kontrollen parallel betrieben.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass Inhaber von Arbeitserlaubnissen von der 90/180-Tage-Regel ausgenommen sind, jedoch ihre Schweizer Aufenthaltskarte bei der Durchreise durch andere Schengen-Staaten mitführen müssen. Andernfalls kann das System fälschlicherweise eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer melden.
Mittelfristig verspricht das EES schnellere, papierlose Grenzübertritte, sobald der anfängliche Rückstau abgebaut ist. Unternehmen wird daher empfohlen, ihre Mitarbeiter frühzeitig zu informieren, großzügige Zeitpuffer zwischen Anschlussflügen einzuplanen und die Reiserichtlinien an die neuen Passgültigkeitsanforderungen anzupassen.
1. Passgültigkeitsregeln – Britische Pässe müssen innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein und mindestens drei Monate über das Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein. Fluggesellschaften sind verpflichtet, Passagieren, die diese strengeren Anforderungen nicht erfüllen, das Boarding zu verweigern.
2. Ein- und Ausreisesystem (EES) – Ab dem 10. April 2026 ersetzen die Schweiz und die meisten anderen Schengen-Staaten die bisherige Stempelung im Pass durch eine biometrische Registrierung (Fingerabdrücke und Gesichtserkennung) sowie eine automatisierte Berechnung der Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Grenzbeamte können in Echtzeit sehen, wie lange sich ein Nicht-EU-Besucher bereits im Schengen-Raum aufgehalten hat und ob er bei früheren Reisen die Aufenthaltsdauer überschritten hat.
Obwohl die Schweiz das EES bereits im Oktober letzten Jahres an den Flughäfen Basel und Genf getestet und im November auf den Flughafen Zürich ausgeweitet hat, wird der Start im April voraussichtlich zu längeren Wartezeiten führen, da Erstregistrierungen erfasst werden. Der Reisehinweis empfiehlt, frühzeitig anzureisen, mit Staus an den Nicht-EU-Schaltern zu rechnen und die Check-in-Anforderungen der Fluggesellschaften vorab zu prüfen, da bei der Beförderung nicht konformer Passagiere neue Bußgelder drohen.
Für Unternehmen besteht das unmittelbarste Risiko in unbeabsichtigtem Überziehen der Aufenthaltsdauer. Tagesausflügler, die für Meetings nach Frankreich oder Deutschland reisen und anschließend in die Schweiz zurückkehren, müssen damit rechnen, dass jede Grenzüberquerung nun erfasst wird. Mobilitätsteams wird geraten, Reiseverläufe zu überprüfen und automatisierte Schengen-Tageszähler einzuführen, um Strafen zu vermeiden, die bis zu mehrjährigen Einreiseverboten führen können.
Die Schweizer Behörden synchronisieren das EES mit dem geplanten e-ID-Programm des Landes, dessen Einführung nun auf Dezember 2026 verschoben wurde. Dieses wird es Bewohnern und Vielreisenden ermöglichen, ihre Berechtigungsnachweise in einer digitalen Brieftasche zu speichern. Bis dahin werden biometrische Kioske und manuelle Kontrollen parallel betrieben.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass Inhaber von Arbeitserlaubnissen von der 90/180-Tage-Regel ausgenommen sind, jedoch ihre Schweizer Aufenthaltskarte bei der Durchreise durch andere Schengen-Staaten mitführen müssen. Andernfalls kann das System fälschlicherweise eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer melden.
Mittelfristig verspricht das EES schnellere, papierlose Grenzübertritte, sobald der anfängliche Rückstau abgebaut ist. Unternehmen wird daher empfohlen, ihre Mitarbeiter frühzeitig zu informieren, großzügige Zeitpuffer zwischen Anschlussflügen einzuplanen und die Reiserichtlinien an die neuen Passgültigkeitsanforderungen anzupassen.
Quelle: Schengen Travel News