
Das britische Außen-, Commonwealth- und Entwicklungsministerium (FCDO) veröffentlichte am 9. März eine ungewöhnlich detaillierte Reisewarnung für die Schweiz und sechs weitere Schengen-Staaten. Darin wird auf bevorstehende Änderungen bei den Grenzformalitäten hingewiesen. Im Mittelpunkt steht das EU-Ein- und Ausreisesystem (EES), das ab April 2026 vollständig in Betrieb genommen wird und die bisherigen Passstempel durch Fingerabdruck- und Gesichtserkennung ersetzt.
Nach dem neuen Verfahren werden Nicht-EU-Bürger, darunter britische Staatsangehörige, bei der ersten Einreise an einer externen Schengen-Grenze biometrisch erfasst. Für die Schweiz bedeutet das die Installation von Hunderten von Terminals und die Aufrüstung der automatischen Grenzkontrollen an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel sowie an wichtigen Landgrenzübergängen in Chiasso und St. Margrethen.
Das FCDO erinnert britische Reisende daran, dass ihre Pässe mindestens drei Monate über das geplante Rückreisedatum hinaus gültig sein müssen. Zudem warnt es davor, die 90-tägige visumfreie Aufenthaltsdauer zu überschreiten, da das EES-System Überziehungen automatisch registriert. Geschäftsreisende mit kurzen Einsätzen riskieren Bußgelder oder künftige Einreiseverbote, wenn sie die Aufenthaltsdauer bei mehreren Schengen-Reisen falsch berechnen.
Die Schweizer Behörden schulen derweil Grenzbeamte und führen Tests im „Shadow-Modus“ mit der EES-Software durch. Fluggesellschaften rechnen in den ersten Wochen mit längeren Wartezeiten und empfehlen Firmenreisemanagern, zusätzliche Umsteigezeiten einzuplanen. Mobilitätsteams sollten jetzt die Reisedaten ihrer Mitarbeiter überprüfen und Compliance-Tracker an das automatische Tageszählverfahren des EES anpassen.
Da die Warnung auch auf die bevorstehenden ETIAS-Reisegenehmigungen verweist, müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter möglicherweise über die doppelte Anforderung informieren: vor der Abreise eine ETIAS-Genehmigung einholen und bei der Ankunft biometrische Daten abgeben. Nichteinhaltung kann zu Verzögerungen beim Projektstart und kostspieligen kurzfristigen Reiseänderungen führen.
Nach dem neuen Verfahren werden Nicht-EU-Bürger, darunter britische Staatsangehörige, bei der ersten Einreise an einer externen Schengen-Grenze biometrisch erfasst. Für die Schweiz bedeutet das die Installation von Hunderten von Terminals und die Aufrüstung der automatischen Grenzkontrollen an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel sowie an wichtigen Landgrenzübergängen in Chiasso und St. Margrethen.
Das FCDO erinnert britische Reisende daran, dass ihre Pässe mindestens drei Monate über das geplante Rückreisedatum hinaus gültig sein müssen. Zudem warnt es davor, die 90-tägige visumfreie Aufenthaltsdauer zu überschreiten, da das EES-System Überziehungen automatisch registriert. Geschäftsreisende mit kurzen Einsätzen riskieren Bußgelder oder künftige Einreiseverbote, wenn sie die Aufenthaltsdauer bei mehreren Schengen-Reisen falsch berechnen.
Die Schweizer Behörden schulen derweil Grenzbeamte und führen Tests im „Shadow-Modus“ mit der EES-Software durch. Fluggesellschaften rechnen in den ersten Wochen mit längeren Wartezeiten und empfehlen Firmenreisemanagern, zusätzliche Umsteigezeiten einzuplanen. Mobilitätsteams sollten jetzt die Reisedaten ihrer Mitarbeiter überprüfen und Compliance-Tracker an das automatische Tageszählverfahren des EES anpassen.
Da die Warnung auch auf die bevorstehenden ETIAS-Reisegenehmigungen verweist, müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter möglicherweise über die doppelte Anforderung informieren: vor der Abreise eine ETIAS-Genehmigung einholen und bei der Ankunft biometrische Daten abgeben. Nichteinhaltung kann zu Verzögerungen beim Projektstart und kostspieligen kurzfristigen Reiseänderungen führen.
Quelle: Travel And Tour World