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Großbritannien verschärft Reisehinweise für Polen vor Einführung biometrischer EU-Grenzkontrollen

März 11, 2026
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Großbritannien verschärft Reisehinweise für Polen vor Einführung biometrischer EU-Grenzkontrollen
Das britische Außen-, Commonwealth- und Entwicklungsministerium (FCDO) hat am 10. März seine Reisehinweise für Polen und andere Schengen-Staaten aktualisiert und britische Passinhaber daran erinnert, dass das neue Ein- und Ausreisesystem der Europäischen Union (EES) im April in Kraft tritt. Pässe müssen mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig sein und am Tag der Einreise darf der Pass nicht älter als zehn Jahre sein. Ab dem 10. April ersetzen polnische Grenzbeamte manuelle Stempel durch biometrische Scans von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern. Erstmalige Nutzer sollten mit längeren Wartezeiten rechnen, und Reisende, die sich bereits nahe der 90-Tage-Grenze im Schengen-Raum aufgehalten haben, riskieren eine automatische Einreiseverweigerung, wenn das EES einen Überaufenthalt anzeigt. Geschäftsreisende, die gewohnt sind, am selben Tag zwischen Warschau, Berlin und Stockholm zu pendeln, müssen ihre Aufenthaltszeiten künftig sorgfältiger planen; das EES teilt Daten in Echtzeit mit den Einwanderungssystemen aller Mitgliedstaaten. Unternehmen, die Mitarbeiter für Kurzzeitprojekte nach Polen entsenden, werden aufgefordert, die Gültigkeit der Pässe genau zu überwachen und zusätzliche Zeit am Flughafen einzuplanen, bis das System vollständig etabliert ist. Die FCDO weist zudem darauf hin, dass britische Staatsangehörige, die in Polen bezahlt arbeiten, weiterhin ein nationales Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigen – unabhängig von der 90/180-Tage-Schengen-Regelung, ein oft missverstandener Punkt seit dem Brexit. Personalabteilungen sollten den Start des EES daher als Compliance-Neustart betrachten, die Melderegister für entsandte Mitarbeiter aktualisieren und die Schulungen für Reisende auffrischen.
Quelle: Schengen Travel News

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