
Während einer späten Sitzung am 8. März 2026 prüfte der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik des Sejm einen Änderungsantrag zum Ausländergesetz, der es den Ministern für Inneres, Arbeit und Wirtschaft ermöglichen würde, gemeinsam jährliche Obergrenzen für befristete Aufenthaltserlaubnisse für nicht-EU-Manager und Spezialisten festzulegen, die innerhalb multinationaler Unternehmen versetzt werden. Nach den derzeitigen Regelungen genehmigen die Woiwodschaften solche Erlaubnisse fallweise ohne nationale Begrenzung. Befürworter der Änderung argumentieren, sie biete ein „Sicherheitsventil“, falls sich die Arbeitsmarktlage verschlechtere, und erfülle zugleich die EU-weiten Verpflichtungen zur Mobilität. Kritiker, darunter mehrere Oppositionsabgeordnete und die Arbeitgebervereinigung Lewiatan, warnen, dass willkürliche Obergrenzen ausländische Investitionen abschrecken und regionale Shared-Service-Center, die auf schnelle Versetzungen angewiesen sind, stören könnten.
Würde die Änderung angenommen, müssten die drei Minister jedes Jahr im November nach Rücksprache mit dem Sozialdialograt eine Quote für das folgende Kalenderjahr veröffentlichen. Unternehmen müssten ihre Anträge auf innerbetriebliche Versetzungen (ICT) frühzeitig einreichen, um einen Platz zu sichern, wobei nicht genutzte Kontingente nur für ein Quartal übertragen werden könnten. Der Entwurf sieht zudem eine beschleunigte Verlängerung von ICT-Erlaubnissen um bis zu zwei Jahre vor, allerdings nur innerhalb der festgelegten Quote. Global-Mobility-Manager sollten daher jetzt die geplanten Versetzungen für 2027 planen und Begründungsunterlagen vorbereiten, die den wirtschaftlichen Nutzen und Schulungspläne für das lokale Personal darlegen.
Immigrationsberater erwarten, dass Warschau und Krakau, die den Großteil der ICT-Fälle beherbergen, den stärksten Wettbewerb um die Kontingente erleben werden. Der Ausschuss plant eine zweite Lesung vor Ostern, was multinationalen Unternehmen wenig Zeit lässt, um sich für branchenspezifische Ausnahmen einzusetzen. Beobachter weisen darauf hin, dass Polen mit der Einführung nationaler ICT-Obergrenzen, falls diese Befugnis genutzt wird, zu Deutschland und Frankreich aufschließen würde – ein weiteres Zeichen für eine Verschärfung der Arbeitsmigration in der EU.
Würde die Änderung angenommen, müssten die drei Minister jedes Jahr im November nach Rücksprache mit dem Sozialdialograt eine Quote für das folgende Kalenderjahr veröffentlichen. Unternehmen müssten ihre Anträge auf innerbetriebliche Versetzungen (ICT) frühzeitig einreichen, um einen Platz zu sichern, wobei nicht genutzte Kontingente nur für ein Quartal übertragen werden könnten. Der Entwurf sieht zudem eine beschleunigte Verlängerung von ICT-Erlaubnissen um bis zu zwei Jahre vor, allerdings nur innerhalb der festgelegten Quote. Global-Mobility-Manager sollten daher jetzt die geplanten Versetzungen für 2027 planen und Begründungsunterlagen vorbereiten, die den wirtschaftlichen Nutzen und Schulungspläne für das lokale Personal darlegen.
Immigrationsberater erwarten, dass Warschau und Krakau, die den Großteil der ICT-Fälle beherbergen, den stärksten Wettbewerb um die Kontingente erleben werden. Der Ausschuss plant eine zweite Lesung vor Ostern, was multinationalen Unternehmen wenig Zeit lässt, um sich für branchenspezifische Ausnahmen einzusetzen. Beobachter weisen darauf hin, dass Polen mit der Einführung nationaler ICT-Obergrenzen, falls diese Befugnis genutzt wird, zu Deutschland und Frankreich aufschließen würde – ein weiteres Zeichen für eine Verschärfung der Arbeitsmigration in der EU.
Quelle: VideoParlament
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