
Die belgische Botschaft im Vereinigten Königreich hat stillschweigend die finanziellen Nachweise erhöht, die Sponsoren erbringen müssen, wenn sie nicht-EU-Studierende bei der Beantragung von Langzeitstudienvisa (D-Visa) unterstützen. Laut einer am 11. März 2026 aktualisierten Online-Anleitung muss ein Sponsor nun ein regelmäßiges Nettoeinkommen von mindestens 2.173,88 € pro Monat nachweisen, zuzüglich 1.062 € für jede weitere abhängige Drittstaatsangehörige. Nur so kann eine Sponsorenbescheinigung legalisiert werden. Die Botschaft – eine der meistfrequentierten für Studentenanträge nach dem Brexit – weist außerdem darauf hin, dass nur natürliche Personen ab 18 Jahren als Bürgen fungieren dürfen; Unternehmen und NGOs sind ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Dokumente müssen per Post an die Visastelle gesendet werden, eine persönliche Abgabe ist nicht möglich. Die Botschaft gibt nur legalisierte Originale zurück und behält alle Kopien in ihren Akten.
Die Richtlinien betonen zudem, dass Verwandtschaft bis zum dritten Grad durch aktuelle (maximal 6 Monate alte) legalisierte Personenstandsnachweise belegt werden muss. Für Personalabteilungen, die Graduate-Trainee-Programme betreuen, bedeutet die Erhöhung, dass Junior-Mitarbeiter, die bisher als Sponsoren infrage kamen, nun möglicherweise die Einkommensanforderungen nicht mehr erfüllen. Unternehmen müssen daher möglicherweise auf Expat-Manager oder belgische Muttergesellschaften als Sponsoren zurückgreifen. Gibt es keinen geeigneten Sponsor, müssen Studierende selbst ausreichende finanzielle Mittel nachweisen – derzeit 11.124 € für das akademische Jahr – auf einem gesperrten belgischen Bankkonto.
Die Botschaft legt großen Wert auf eine strikte Formatierung der Verwendungszwecke bei Banküberweisungen („NAMEVornameTTMMJJJA32“), da administrative Fehler weiterhin eine Hauptursache für Verzögerungen sind. Universitäten und Mobility-Koordinatoren in Unternehmen sollten Zahlungsdetails sorgfältig prüfen und mehr Zeit für die Legalisierung einplanen, da sich die Bearbeitungszeiten durch Verzögerungen im britischen Postverkehr auf bis zu drei Wochen verlängert haben. Da Belgien plant, die Sponsorenbeträge jährlich anzupassen, empfehlen Experten, für 2026/27 einen Puffer von 5 % einzuplanen. Weitere belgische Auslandsvertretungen werden voraussichtlich im Sommer ähnliche Schwellenwerte einführen, weshalb multinationale Stipendienprogramme ihre Kostenplanung jetzt überprüfen sollten.
Die Richtlinien betonen zudem, dass Verwandtschaft bis zum dritten Grad durch aktuelle (maximal 6 Monate alte) legalisierte Personenstandsnachweise belegt werden muss. Für Personalabteilungen, die Graduate-Trainee-Programme betreuen, bedeutet die Erhöhung, dass Junior-Mitarbeiter, die bisher als Sponsoren infrage kamen, nun möglicherweise die Einkommensanforderungen nicht mehr erfüllen. Unternehmen müssen daher möglicherweise auf Expat-Manager oder belgische Muttergesellschaften als Sponsoren zurückgreifen. Gibt es keinen geeigneten Sponsor, müssen Studierende selbst ausreichende finanzielle Mittel nachweisen – derzeit 11.124 € für das akademische Jahr – auf einem gesperrten belgischen Bankkonto.
Die Botschaft legt großen Wert auf eine strikte Formatierung der Verwendungszwecke bei Banküberweisungen („NAMEVornameTTMMJJJA32“), da administrative Fehler weiterhin eine Hauptursache für Verzögerungen sind. Universitäten und Mobility-Koordinatoren in Unternehmen sollten Zahlungsdetails sorgfältig prüfen und mehr Zeit für die Legalisierung einplanen, da sich die Bearbeitungszeiten durch Verzögerungen im britischen Postverkehr auf bis zu drei Wochen verlängert haben. Da Belgien plant, die Sponsorenbeträge jährlich anzupassen, empfehlen Experten, für 2026/27 einen Puffer von 5 % einzuplanen. Weitere belgische Auslandsvertretungen werden voraussichtlich im Sommer ähnliche Schwellenwerte einführen, weshalb multinationale Stipendienprogramme ihre Kostenplanung jetzt überprüfen sollten.