
Gestern hat der Rat der Europäischen Union in Brüssel dem Neuen Pakt für Migration und Asyl endgültig zugestimmt und damit den seit 2020 laufenden Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Das zehnteilige Paket, das ab Juni 2026 in Kraft treten soll, reformiert die Asylverfahren, Solidaritätsmechanismen und Rückführungen in allen Mitgliedstaaten, einschließlich Tschechien. Die Mitte-rechts-Regierung in Prag stimmte zu, trotz Kritik des Oppositionsführers Andrej Babiš, der die Entscheidung als „größten Verrat in der modernen tschechischen Geschichte“ bezeichnete.
Wesentliche Bestimmungen verpflichten die Mitgliedstaaten, entweder eine Quote von Asylbewerbern aus den Grenzländern aufzunehmen oder einen „Solidaritätsbeitrag“ von 20.000 Euro pro nicht aufgenommener Person zu leisten. Der Pakt schreibt zudem ein dreitägiges Screening vor dem Grenzübertritt an den Außengrenzen vor und beschleunigt das Dublin-Überstellungsverfahren. Für Tschechien, das vergleichsweise wenige irreguläre Ankünfte verzeichnet, könnte die finanzielle Beitragsoption günstiger sein als großflächige Umsiedlungen, eine endgültige Strategie des Innenministeriums steht jedoch noch aus.
Berater für Arbeitsmigration warnen, dass die neue Screening-Regelung die Visaerteilung für Familienangehörige von Fachkräften aus Drittstaaten, die über Griechenland, Italien oder Spanien einreisen, verzögern könnte, da Fingerabdrücke und Gesundheitschecks nun vor der Weiterreise erfolgen müssen. Positiv wirkt sich hingegen der neue digitale Identitätsrahmen der Rückführungsrichtlinie aus, der die Ausreiseformalitäten für Beschäftigte erleichtern soll, deren Aufenthaltstitel während eines kurzfristigen Einsatzes in einem anderen EU-Land abläuft.
Unternehmen sollten Compliance-Budgets für mögliche Solidaritätszahlungen im Rahmen künftiger Unternehmenssteuerregelungen einplanen und ihre Entsendepolitik an die strengeren Transitstaatenpflichten anpassen. Personalverantwortliche in Tschechien wird empfohlen, die kommenden Durchführungsakte genau zu verfolgen, da die Nichteinhaltung der Umsiedlungsquoten bis Ende 2027 zu Vertragsverletzungsverfahren führen könnte.
Wesentliche Bestimmungen verpflichten die Mitgliedstaaten, entweder eine Quote von Asylbewerbern aus den Grenzländern aufzunehmen oder einen „Solidaritätsbeitrag“ von 20.000 Euro pro nicht aufgenommener Person zu leisten. Der Pakt schreibt zudem ein dreitägiges Screening vor dem Grenzübertritt an den Außengrenzen vor und beschleunigt das Dublin-Überstellungsverfahren. Für Tschechien, das vergleichsweise wenige irreguläre Ankünfte verzeichnet, könnte die finanzielle Beitragsoption günstiger sein als großflächige Umsiedlungen, eine endgültige Strategie des Innenministeriums steht jedoch noch aus.
Berater für Arbeitsmigration warnen, dass die neue Screening-Regelung die Visaerteilung für Familienangehörige von Fachkräften aus Drittstaaten, die über Griechenland, Italien oder Spanien einreisen, verzögern könnte, da Fingerabdrücke und Gesundheitschecks nun vor der Weiterreise erfolgen müssen. Positiv wirkt sich hingegen der neue digitale Identitätsrahmen der Rückführungsrichtlinie aus, der die Ausreiseformalitäten für Beschäftigte erleichtern soll, deren Aufenthaltstitel während eines kurzfristigen Einsatzes in einem anderen EU-Land abläuft.
Unternehmen sollten Compliance-Budgets für mögliche Solidaritätszahlungen im Rahmen künftiger Unternehmenssteuerregelungen einplanen und ihre Entsendepolitik an die strengeren Transitstaatenpflichten anpassen. Personalverantwortliche in Tschechien wird empfohlen, die kommenden Durchführungsakte genau zu verfolgen, da die Nichteinhaltung der Umsiedlungsquoten bis Ende 2027 zu Vertragsverletzungsverfahren führen könnte.