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Französische Regierung beschleunigt Verordnungen zur Angleichung des nationalen Rechts an den EU-Migrations- und Asylpakt

Apr. 9, 2026
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Französische Regierung beschleunigt Verordnungen zur Angleichung des nationalen Rechts an den EU-Migrations- und Asylpakt
Bei seiner Sitzung am 8. April 2026 hat der französische Ministerrat ein Ein-Gesetz-Artikel-Paket verabschiedet, das der Regierung die Befugnis gibt, drei Verordnungen zu erlassen, mit denen die neun neuen EU-Verordnungen zu Migration und Asyl sowie die Richtlinie 2024/1346 umgesetzt werden. Das europäische Paket, das am 12. Juni 2026 in Kraft tritt, reformiert die Standards für die Asylaufnahme, die Grenzkontrollen und Rückführungsverfahren grundlegend. Paris strebt eine rechtliche Angleichung vor Ablauf der Frist an und argumentiert, dass die unmittelbar geltenden Verordnungen dennoch Anpassungen in den nationalen Rechtsvorschriften erfordern – insbesondere für die Übersee-Départements und -Gebiete. Die erste Verordnung (Drei-Monats-Frist) wird die EU-Regeln in das französische Recht des Mutterlandes übernehmen; die zweite (Sechs-Monats-Frist) passt sie für Guadeloupe, Martinique, Réunion, Mayotte und andere Gebiete an, in denen Verwaltungsgerichte und Präfekturen nach anderen Rechtsgrundlagen arbeiten; die dritte (Neun-Monats-Frist) wird Querverweise bereinigen und redaktionelle Fehler korrigieren. Warum das für globale Mobilitätsteams relevant ist: Die neue EU-Screening-Verordnung verkürzt das Zeitfenster für die erste Grenzkontrolle auf fünf Tage und führt ein beschleunigtes Asylverfahren an den Außengrenzen ein. Arbeitgeber, die Entsandte aus Drittstaaten mit Risikoliste nach Frankreich schicken, könnten vorübergehend längere Nachkontrollzeiten erleben, bis sich die Abläufe eingespielt haben. Andererseits profitieren Inhaber von Langzeit-Arbeitsvisa nach Stabilisierung der Regeln von einer klareren Trennung zwischen Arbeitsmigration und Schutzverfahren, was die Gefahr verringert, bei der Ankunft in die falsche Warteschlange eingereiht zu werden. Das Innenministerium hat begleitende Verordnungen angekündigt, um die Personalstärke in den Präfekturen zu erhöhen und das kommende digitale Eurodac-3-Fingerabdrucksystem mit France-Visas zu integrieren. Unternehmen sollten die Gazette Officielle im Auge behalten: Nach Veröffentlichung der Verordnungen könnten Durchführungsverordnungen kurzfristig Kategorien von Aufenthaltstiteln und Dokumentenlisten ändern. Interessengruppen – darunter Wirtschaftsverbände und NGOs – haben im parlamentarischen Ratifizierungsverfahren später in diesem Jahr eine letzte Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen. Unternehmensimmigrationsteams sollten sich dafür einsetzen, dass die Verlängerungen von Arbeitserlaubnissen auch nach Eröffnung der neuen Grenz-Screening-Zentren 2027 weiterhin im Schnellverfahren bearbeitet werden.
Quelle: info.gouv.fr

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